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Kennzeichung der Nebengefahr??? #11219 15.07.2010 11:35
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Tobias S. Offline OP
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Es geht um den Transport von Filterstaub, UN 2811 6.1,
Bei Labortests zur Einstufung hat er eine Gasentwicklungsrate von mehr als 1 l/kg*h (Gasentwicklung bei Berührung mit Wasser nach EU-Norm). Er reagiert zwar nicht heftig mit Wasser, aber bildet H2 mit teilweise UEG(H2)>100%.

Ist hier jetzt neben der Kennzeichnung 6.1 auch eine Nebengefahr 4.1 zu kennzeichnen? Bei einem 'normalen' Transport kommt der Stoff ja nicht mit Wasser in Berührung.

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Tobias S.] #11220 15.07.2010 13:00
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TDamm Offline
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Hallo Tobias,

Kennzeichnen mit 4.1 als Nebengefahr nur dann, wenn dieser UN - Nr. in der Stofftabelle Nr 5 eine solche zugeordnet ist oder eine SV so was fordert(siehe 5.2.2.1.1).

Sollte der Stoff tatsächlich eine Nebengefahr haben, wäre Möglicher Weise über eine andere Klassifizierung nachzudenken. Aber das ist nicht so mein Bereich.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: TDamm] #11221 15.07.2010 13:38
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Claudi Online
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Nur so als Hinweis, wenn man über die Reaktivität mit Wasser nachdenkt: Klasse 4.3, nicht 4.1 - es gibt die UN 3125, welche giftig (Hauptgefahr) und 4.3 als Nebengefahr abdeckt.

Man müsste beide Gefahreigenschaften prüfen/ hinterfragen (auch hinsichtlich Verpackungsgruppe), dann ggf. noch Tabelle 2.1.3.10 (wegen Bestimmung Hauptgefahr, Nebengefahr) zurate ziehen, dann die passende UN-Nummer suchen.

UN 2811 mit Nebengefahr gibt es aber auf keinen Fall.

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Claudi] #11222 15.07.2010 15:14
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Tobias S. Offline OP
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Danke für die Infos, ich habe auch noch etwas geblättert, evtl. wäre auch UN 3134 denkbar..2.2.43.1.5 liefert ja auch noch einen Hinweis und über 2.2.43.1.8 komme ich zu Verpackungsgruppe III und damit über 2.1.3.10 zu einer Nebengefahr, die nahezu 4.3 +6.1 oder umgekehrt sein kann..also UN 3125 oder 3134..in Abhängigkeit von der Verpackungsgruppe der 6.1-Einstufung. Sehr kompliziert...
Es wären also beide Un-Nummern 'richtiger' als 2811 denke ich mal?!
Danke Euch!

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Tobias S.] #11223 10.08.2010 08:22
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Gandalf Offline
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Hallo Tobais S.,
woher resultiert bei deinem Filterstaub die UN 2811 (giftiger organischer fester Stoff)? Ich kenne das bisher nur in Verbindung mit Dioxinen/Furanen, und somit Ausnahme 19 der GGAV. Da ist aber meiner Meinung nach wenig Spielraum für andere Einstufungen, da nur bestimmte Nebengefahren berücksichtigt werden.
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Gandalf] #11224 10.08.2010 09:17
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Tobias S. Offline OP
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guten morgen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
aus der herkunft und analytik. es kann sein, dass die 2811 oftmals 'pauschal' genommen wird..
aber in diesem fall ging halt aus der analytik die nebengefahr hervor, deswegen meine frage, ob und wie eine kennzeichnung mit 4.3 nötig wäre.
gruss,
t.

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Tobias S.] #11225 10.08.2010 13:38
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Gandalf Offline
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Hallo Tobias S.,
Antwort auf
aber in diesem fall ging halt aus der analytik die nebengefahr hervor, deswegen meine frage, ob und wie eine kennzeichnung mit 4.3 nötig wäre
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Im ersten Beitrag sprichst du von H2-Freisetzung durch Wasser und fragst nach Nebengefahr 4.3, soweit kann ich das ja noch nachvollziehen. Was aber macht deinen Filterstaub zu einem organischen festen Stoff (2811) - Wasserstoff jedenfalls nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Gandalf] #11226 10.08.2010 14:50
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lassen wir den filterstaub weg und reden von 2811 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
wähl ich bei nebengefahr 4.3 eine andere stoffnr. ..3134 oder 3125..?
oder wär das falsch?

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Tobias S.] #11227 16.08.2010 08:58
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Gandalf Offline
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Hallo TobiasS.,
für die Tabelle 2.1.3.10 musst du doch nur wissen, welche VP du bei Einstufung unter 6.1 und welche bei Einstufung unter 4.3 für die "Einzelgefahr" festgelegt würde. Dann lässt sich doch die überwiegende Gefahr in der Tabelle ermitteln. Wo ist jetzt das Problem? Es kann nur eine geben (UN-Nummer meine ich)! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichung der Nebengefahr??? [Re: Gandalf] #11228 17.08.2010 16:29
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Tobias S. Offline OP
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hallo gandalf, naja da gibt es eigentlich auch kein problem mehr, ist klar soweit. ich meine nur, dass es in der praxis mitunter oft nicht so genau genommen wird nach dem motto 'das haben wir schon immer so gemacht..' ;-)

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