IMO-Erklärung Unterschrift
#11254
22.07.2010 08:32
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Neel
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Guten Morgen Ich/wir sind in einer Zwickmühle. Wir versenden (sehr selten) einen Artikel mit UN1950 per Seefracht. Es handelt sich um eine Druckluft-Dose. Die Flüssigkeit, welche sich in der Dose befindet, wird von uns produziert (die Dose nicht). Die Flüssigkeit ist weder brennbar, noch giftig etc. Wir haben keinen GB (wir sind unter 5 Personen). Die IMO darf doch nur jmd unterschreiben, der entweder GB ist oder zumindest irgendeine Schulung nachweisen kann, oder? Niemand in unserem Betrieb kann solch eine Schulung nachweisen. Bitte um Hilfe! Grüße aus Österreich
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Neel]
#11255
22.07.2010 09:08
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Claudi
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Guten Morgen nach Österreich!
Also erstmal hoffe ich, dass ihr euch das Leben einfach macht und diese Spraydose als Limited Quantity (Begrenzte Menge, Kapitel 3.4 IMDG-Code) versendet.
Ich kenne jetzt nicht die speziellen österreichischen Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten/ Sicherheitsberater (§ 11 GGBG) im Detail, aber in Deutschland (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) hat die Frage, ob GB oder nicht nix mit der Anzahl der Mitarbeiter zu tun, sondern mit den beförderten Mengen (ich meine, sowas auch im GGBG gelesen zu haben (GGBG § 1 Abs. 9).
Wenn ihr also so selten so wenig Gefahrgut wie geschildert verschickt, braucht ihr keinen GB/ Sicherheitsberater.
Die IMO darf nur jemand unterschreiben, der für die relevanten Inhalte der Gefahrgut-Seevorschriften geschult ist (wenn dieser jemand jetzt GB Straße wäre, würde das auch nix nützen). Das gilt aber für den gesamten Gefahrgutversand See (also auch Verpackung, Kennzeichnung etc.). Details findest du in Kapitel 1.3 des IMDG-Code.
Von daher solltet ihr zur Absicherung mindestens einen Mitarbeiter zu einer solchen Schulung (Gefahrgutversand See) schicken. Das muss aber absolut kein Gefahrgutbeauftragtenkurs sein, sondern einfach eine Schulung für Mitarbeiter (bei uns in D wären das z. B. sogenannte "Beauftragte Personen").
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Claudi]
#11256
22.07.2010 12:35
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Zimmermann
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Hallo,
ich stimme Claudi da vollkommen zu es gibt allerdings noch eine weitere Möglichkeit einen externen Dienstleister zu beauftragen bei uns in "D" gibt es da einige Verpacker die das mit anbieten Grüße aus dem Rhein-Neckar kreis
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Zimmermann]
#11257
22.07.2010 16:32
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Claudi
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Aber extra für ne IMO-Erklärung einen Dienstleister beauftragen? Dann lieber für kleines Geld ne Schulung (oder man macht firmenintern ne eigene Schulung). Ist ja nicht wie im Liftverkehr, dass es eine offiziell anerkannte Schulung mit vorgegebener Dauer und Prüfung sein muss.
Zumal im Seeverkehr sicherlich seltenst jemand nach einem Schulungsnachweis fragt - Hauptsache die Sendung ist korrekt.
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Zimmermann]
#11258
22.07.2010 17:27
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Neel
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Wie lange dauert so eine Schulung denn in etwa? Was ist, wenn die -in unserem Fall 24 Dosen- Original-verpackt (vom Hersteller der Dosen, welcher auch unsere Flüssigkeit hineinbefüllt hat) "nur" noch auf eine Palette getan werden müssen? Wir haben die befüllten Dosem vom Hersteller/Abfüller auch per Seefracht erhalten. Würde ein externer "Verpacker" die von ihm verpackten Dosen inkl. IMO wieder zu uns zurück schicken, damit wir sie wiederum auf eine Palette mitvverpacken können? Wir könnten ja theoretisch sonst was damit machen...? Eigentl. müsste in so einem Fall ein Beauftragter zu uns kommen, oder? Danke + LG
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Neel]
#11259
23.07.2010 08:50
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Claudi
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Von so einer externen Verpackungsgeschichte würde ich abraten - macht im Luftverkehr mehr Sinn und wird dort auch oft praktiziert. So eine Schulung könnte man in 2-3 Stunden abwickeln: etwas Einführung (warum Gefahrgut, welche Vorschriften, welche Pflichten, welche Klassen gibt es) und dann der konkrete Teil für euer Produkt (Verpackung, Papiere), Zusammenladung, Stauung etc.
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Re: IMO-Erklärung Unterschrift
[Re: Claudi]
#11260
23.07.2010 13:06
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Neel
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Danke, das hat mich schonmal weiter gebracht! Schönes WE
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