Hallo,

Tank- und Silofahrzeuge werden ja durchaus unter Druck befüllt und entleert (sind dafür zugelassen). Nun kam man auf die Idee, schon während der Beförderung etwas Druck auf den Tank zu geben, damit die Entleerung schneller geht (da sich nicht erst am Entladeort ein entsprechender Druck im Tank aufbauen muss).
Nun meine ich, dass das nicht zulässig ist während der Beförderung - nur woraus leitet sich das ab?
Es geht nicht um zur Inertisierung eines Gefahrgutes notwendiges Gas im Tank!
Für Silos habe ich etwas gefunden in der BGI 666 Musterbetriebsanweisung für Silofahrzeuge, wo steht:

"Während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr dürfen Fahrzeugbehälter nicht unter Druck stehen; dies gilt nicht, wenn das Ladegut unter Inertgasabdeckung
transportiert und der vom Hersteller angegebene Inertgasdruck nicht überschritten wird."