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Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? [Re: Mark] #11347 16.08.2010 08:37
Registriert: Apr 2003
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Mark,
wir werden hier noch lange diskutieren können, ohne dass wir uns einig werden. Das ginge hier auch sicherlich zu weit, aber ich muss mich jetzt doch noch mal melden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Dazu vorweg erst mal eine Frage in den Raum gestellt: Wer (vom Einsammler mal abgesehen) erzeugt denn Abfälle zum Selbstzweck? Da diese in der Regel Kosten verursachen, erzeugt die niemand freiwillig oder aus Selbstzweck. Ich bin von den rechtlichen Begriffsbestimmungen in § 2 KrW-/AbfG ausgegangen, und da steht gar nichts von Selbstzweck. Auch ist die Einstufung als Erzeuger hier nicht an das Pachten eines Geländes geknüpft, sondern nur an die unmittelbare Tätigkeit. Hat er das Gelände gepachtet, wird er nämlich gleichzeitig allenfalls noch Besitzer des Abfalls.
Ich gebe dir recht, auch ich kenne aus der Praxis keinen EN, wo der Bauunternehmer als Erzeuger auftaucht. Das allein ist aber kein Grund zu glauben, dass deswegen der Bauherr immer der Abfallerzeuger sei. Solange ein gültuger EN besteht und alles korrekt abläuft, ist es ja auch kein Problem, ob der eingetragene Erzeuger tatsächlich auch der nach Gesetz festgelegte Erzeuger ist. Problematisch wird es doch erst, wenn die Entsorgung nicht korrekt abläuft, denn wie schon vorher gesagt: aus der Verantwortung als Besitzer/Erzeuger zur ordnungsgemäßen Entsorgung kann man sich nicht rausstehlen.
Gruß Gandalf

Re: Abfallerzeuger,-besitzer,-pflichten? [Re: Gandalf] #11348 18.08.2010 22:24
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Mark Offline
Meister aller Klassen
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Registriert: Mar 2007
Beiträge: 492
Hallo Gandalf,

ich will die Diskussion nicht weiterführen.

Du hast sicherlich Recht, wo kein Kläger, da kein Richter und wenn alles Rund läuft und niemand nachfragt, dann interessiert sich keiner für den Entsorgungsnachweis. Was glaubst du was für ein MIST teilweise in den ENs drin steht und teilweise sogar mit Beteiligung der Behörden. Da scheint oft wirklich keiner hinzuschauen. Selbst bei Notifizierungen scheint mehr auf Formalien als auf Fakten geschaut zu werden.

Wenn dann aber was nicht so läuft (könnte auch eine Gefahrgutkontrolle auf der Straße sein!), dann wird sich der Bauherr nicht rausreden können, dass er ja den Boden nicht selbst ausgehoben habe, sondern dass er dafür ja ein Bauunternehmen beauftragt habe. Wohingegen der Bauunternehmer sich schon auf den reinen Dienstleistungsvertrag zurückziehen kann, vorausgesetzt, er ist nicht auch mit der Entsorgung betraut.


Grüße

Mark
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