Transport von Produktion zu Versandlager
#11421
17.08.2010 17:12
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Claudi
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Hallo,
habt ihr eine praktikable und gesetzeskonforme Lösung für folgendes Problem?
Firme stellt Gefahrgut her, dieses wird in Werksteil A in Behälter abgefüllt. Diese sind auch bauartzugelassen, die UN-Nummer steht drauf. Nun ist diese "Dose" (Fass) zu klein, als dass dort noch ein Gefahrzettel 10 x 10 cm drauf passen würde. Eigentlich ist die Dose generell voll mit anderen Angaben, kein Platz für den Gefahrzettel.
Nun sollen die Dosen über 3 km öffentliche Straße zum Versandbereich B transportiert werden, wo sie koomissioniert und verpackt werden (meistens in 4G-Kisten, Umverpackungen usw.). Dort erfolgt dann auch eine ordnungsgemäße Kennzeichnung (der Außenverpackung).
Für den Transport von A - B ist die Dose keine korrekte Einzelverpackung, weil der Gefahrzettel fehlt. Man müsste also eine Außenverpackung verwenden. Gibt es da etwas passendes, was viel Ware fasst und mehrmals verwendbar ist? Ich weiß nicht, ob z. B. bauartgeprüfte Holzkisten praktisch wären. Oder Großverpackungen (wo kann man diese kaufen)? Oder man würde das Drucklayout der Dose umstellen... wie klein ist denn "geringere Abmessungen [...], sofern sie deutlich sichtbar bleiben"? Derzeit wäre eine Kantenlänge von ca. 1 cm möglich.
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11422
17.08.2010 17:46
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Gerald
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Hallo Claudi, Du hast zwar keine UN Nummer dazu geschrieben, aber geht der Transport nicht nach Kapitel 3.4 "LQ" zu bewerkstelligen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11423
18.08.2010 08:31
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G. Homann
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Hallo Claudi,
wenn LQ nicht funktioniert, kannst Du doch bauartgeprüfte Außenverpackungen verwenden. Hersteller gibt`s viele, einfach mal googeln. Fa. Zarges bietet meines Wissens z.B. Schwerlastkisten (mit BAM-Nr.) an.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11424
18.08.2010 13:39
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Wolfgang
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Hallo Claudi,
eine praktische und gesetzeskonforme Lösung kann ich erst vorschlagen, wenn genaue Angaben über das zum Transport kommende Gut( UN-Nummer, VP-Gruppe etc. )vorhanden sind. Anhand dieser Angaben kann dann festgestellt werden, welche Transportmöglichkeiten ( Verpackungen ink. IBc, Container,lose Schüttung usw. ) in Frage kommen könnten. Ich vermute mal, auf Grund Deiner Angaben scheiden LQ (Erleichterung fraglich) und Zarges (Kosten/Nutzen)aus. Grundsätzlich steht Dir/Euch frei, eine Ausnahme von den Vorschriften GGVSEB/ADR zu beantragen.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Wolfgang]
#11425
18.08.2010 14:32
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Claudi
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Es handelt sich um verschiedene UN-Nummern, die Gefahrgutvorschriften sind mir selbstverständlich bekannt. LQ entfällt wegen der 30kg-Beschränkung (wir reden ja von großen Produktionsmengen) - es wäre nicht praktikabel, diese alle zu 30 kg in Kartons zu packen, 3km zu fahren und dann wieder auszupacken - und das für mehrere hundert Dosen mehrmals pro Woche.
Ausnahme ist auch schlecht, da die Länder dazu angehalten sind, möglichst keine Ausnahmen mehr zuzulassen - und in diesem Fall würde ich das als Behörde auch nicht genehmigen, weil es anders geht - ist dann nur aufwendiger.
IBC entfällt, da es sich um Flüssigkeiten (z. B. UN1993) handelt, für die nur 31er-IBCs vorgesehen sind (also für Flüssigkeiten), das Produkt aber schon in Dosen/Fässern abgefüllt ist - Dosen kriegt man schlecht in besagte IBC.
Entsprechend große Außenverpackungen (UN-zugelassene Kisten) wären im Moment wirklich auch meine einzige Idee - zumal versch. Materialien wie Holz, Stahl, Alu so haltbar sind, dass man sie mehrmals verwenden kann.
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11426
18.08.2010 15:38
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Gandalf
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Hallo Claudi, was ist bzgl. der Größe der Gefahrzettel mit 5.2.2.2.1.1 ? Was ist mit GHS-Kennzeichnung? Schon vorhanden denn die Symbol sind identsich -mal von rot bzw. schwarz abgesehen? Gruß Gandalf
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11427
18.08.2010 15:40
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Wolfgang
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Hallo Claudi,
Deine Fachkenntnis ist mir nach den vielen guten ( sicherlich nicht nur meine Meinung ) Beiträgen bekannt. Ich wollte mit der weiteren Vorgehensweise aufzeigen, warum ich weitere Angaben benötige. Ich glaube, dass eine Transportlösung mit IBC, loser Schüttung oder Grossverpackungen durchaus möglich sein könnte, muss aber noch recherchieren. Dazu werde ich mich später noch einmal melden. "Normale bauartgeprüfte Verpackungen" habe ich wegen der Grösse ausgeschlossen, da ich vermutete, dass es sich um Produktionsmengen, wie Du auch bestätigt hast, handelt.
Gruß Wolfgang
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Gandalf]
#11428
18.08.2010 15:54
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Claudi
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Es handelt sich um Zubereitungen/Gemische, man ist bequem, daher noch nach "altem" Gefahrstoffrecht gekennzeichnet. Zukünftig dann ggf. "(3) Im Falle einer Einzelverpackung, die den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entspricht, wird diese sowohl gemäß dieser Verordnung als auch gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gekennzeichnet. Betreffen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) und die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter die gleiche Gefahr, braucht/brauchen das/die gemäß dieser Verordnung erforderliche(n) Gefahrenpiktogramm(e) nicht angebracht zu werden." (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 GHS-Verordnung) Verkleinerter Gefahrzettel ginge irgendwie schon - mal davon abgesehen, dass dann die Druckvorlage komplett geändert werden müsste. Außerdem: wieviel verkleinert ist noch ok? Wie ich schon schrieb würde derzeit max. ein Gefahrzettel mit Kantenlänge 1cm drauf passen. Den müsste man derzeit per Hand aufkleben. Oder man würde das komplette Layout verändern und z.B den Produktnamen verkleinern - aufwendig (muss man allerdings im Zuge von GHS sowieso, aber bis dahin ist noch etwas Zeit). Es handelt sich beispielsweise um (das ist auch das unerfreulichste der betreffenden Produkte) UN 2810, VG III.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.08.2010 16:36.
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11429
18.08.2010 17:12
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Gerald
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Hallo Claudi, UN 2810 VG III kannst Du nach LQ 7 fahren, und das hat zur Folge Innenverpackung max. 5 L oder Kg und Außenverpackung max. 30 Kg bzw. 20 Kg, siehe Abschnitt 3.4.1.2. Und die Gefahrzettel können nach 5.2.2.2.1.1 "Wenn es die Größe eines Versandstücks erfordert, dürfen die Gefahrzettel geringere Abmessungen haben, sofern sie deutlich sichtbar bleiben." kleiner sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Transport von Produktion zu Versandlager
[Re: Claudi]
#11430
18.08.2010 17:13
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TDamm
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Hallo Claudi,
die Dosen werden doch nicht einzeln in der Hand über die 3 km Strecke befördert oder?
Stellt mehrer Dosen mit gleichem Gut in eine zugelassene Kiste mit Deckel (als zusammengesetzte Verpackung, wenn zugelassen) und kennzeichnet diese. Das löst dann auch das Lasi - Problem für die 3 km. Wenn es gar nicht geht, kann man auch den Zettel an einen Strick und diesen an die Dose anbringen. Habe sowas schon mal auf einem Foto gesehen. HAV
Freundliche Grüße Thomas Damm
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