Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: GG1]
#11524
15.09.2010 09:39
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Gefahrgut-Man
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Hi GG1, das mußt Du mir genau erklären, wodurch genau entsteht das Organisationsverschulden?
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Gefahrgut-Man]
#11525
15.09.2010 10:30
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Mark
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Hallo Gefahrgut-Man,
der "arme Kerl" ist NUR für die Erstellung des Beförderungspapieres verantwortlich! Also wenn es dort Fehler gibt, ist er drann!
Für den Befüllvorgang ist N.N. verantwortlich. Das heißt, es besteht hier eine Organisationslücke oder besser ausgedrückt ein Organisationsverschulden (wie GG1 schon sagt). Die Geschäftsführung ist für die Organisation seines Ladens verantwortlich und muss dafür sorgen, dass entsprechendes Personal mit Weisungsbefugnis, Fachkompentenz etc. für die verschiedenen Bereiche eingesetzt wird und Verantwortung übernimmt, wenn sie dies nicht selbst abdecken wollen oder können.
Soll heißen, das Organisationsverschulden entsteht, weil kein verantwortlicher Befüller bestellt ist.
Ich habe das bei einem befreundeten Unternehmen selbst erlebt, wo nach einem Zwischenfall auf der Straße nach dem verantwortlichen "Befüller" gesucht wurde. Der Geschäftsführer musste sich in einem Strafverfahren (keine Ordnungswidrigkeit mehr!) verantworten und musste schließlich eine empflindliche Geldstrafe bezahlen (zzgl. Eintrag im Handelsregister).
Und noch mal, der signierende Kollege kann sich gelassen zurücklehnen, solange seine Papier einwandfrei sind, er ist nicht "mit drann".
Grüße
Mark
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Mark]
#11526
15.09.2010 11:01
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Gefahrgut-Man
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Hallo Mark, vielen Dank noch mal für Deine Mühe und geduldigen Antworten!
zu den Befüllern und dem Organisationsverschulden: "Soll heißen, das Organisationsverschulden entsteht, weil kein verantwortlicher Befüller bestellt ist" Ganz so ist es nicht, die Befüller und alle Verlader sind durch die Geschäftsführung als Personen mit beförderungsrelevanten Aufgaben mit Aufgabenbeschreibung ernannt, d.h. der GF hat die Verantwortung delegiert.
Was den "armen Kerl" angeht, er signiert die Begleitscheine, dabei greift er auf durch den Abfall-/Gefahrgutbeuaftragten erstellten Begleitpapier-Muster zurück, also er erstellt die Papiere nicht mal.
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Gefahrgut-Man]
#11527
15.09.2010 16:35
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Mark
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zu den Befüllern und dem Organisationsverschulden: "Soll heißen, das Organisationsverschulden entsteht, weil kein verantwortlicher Befüller bestellt ist" Ganz so ist es nicht, die Befüller und alle Verlader sind durch die Geschäftsführung als Personen mit beförderungsrelevanten Aufgaben mit Aufgabenbeschreibung ernannt, d.h. der GF hat die Verantwortung delegiert.
Dann sollte das Thema doch klar sein, wenn der ernannte Befüller nicht dafür sorgt, dass die Dokumente überprüft werden und das richtige Produkt (der richtige Abfall) abgefüllt wird, dann muss er auch die Konsequenzen tragen und kann die nicht auf den Absender, der die Papiere erstellt abwälzen. Was den "armen Kerl" angeht, er signiert die Begleitscheine, dabei greift er auf durch den Abfall-/Gefahrgutbeuaftragten erstellten Begleitpapier-Muster zurück, also er erstellt die Papiere nicht mal. Naja, er muss schon überprüfen, ob die Muster den gültigen Vorschriften entsprechen. Er ist ja verantwortlich und nicht der Gefahrgutbeauftragte (so komisch das klingt!).
Grüße
Mark
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Mark]
#11528
16.09.2010 09:39
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Hi Mark, ja, das klingt wirklich komisch, auch wenn es so ist.
Wie ist es denn in anderen Unternehmen, die Du so kennst. Gibt es da in jedem Bereich/Abteilung eine beauftragte Person? Und welche Konsequenz hat es, wenn es nur sonstige verantwortliche Personen gibt, wer ist für die dann verantwortlich?
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Gefahrgut-Man]
#11529
16.09.2010 13:31
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Gandalf
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Hallo Gefahrgut-Man, Und welche Konsequenz hat es, wenn es nur sonstige verantwortliche Personen gibt, wer ist für die dann verantwortlich? Wenn es nicht weiter geregelt ist, ist letzlich der Unternehmer der Verantwortliche, an den sich die Behörden dann wenden. Dieser muss nämlich eigentlich seinen Betrieb regeln sprich organisieren, wenn er nicht alles selber machen und beaufsichtigen kann. Das ist das angesprochene Organisationsverschulden, wenn er dies unterlässt. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 16.09.2010 13:32.
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: Gandalf]
#11530
20.09.2010 15:41
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matigol
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Hallo Gefahrgut-Man,
ich glaube daß dir nicht so bewußt ist was eine "sonstige verantwortliche Person" ist. "Sonstige verantwortliche Personen" sind fast ausschließlich die Gefahrgut-Fahrer.
Ein Lager(oder Produktions-)Mitarbeiter ohne leitende Funktion ist keine solche Person. Wer eine leitende Funktion hat und an der Gefahrgut-Abwicklung beteiligt ist, ist eigentlich eine "beauftragte Person".
Welche Personen hast du denn gemeint als du geschrieben hast:"..der Rest sind alles sonstige verantwortliche Personen" ?
Gruß Mati
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Re: Verantwortlichkeiten Absender, Befüller
[Re: matigol]
#11531
23.09.2010 11:07
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AGO
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[Welche Personen hast du denn gemeint als du geschrieben hast:"..der Rest sind alles sonstige verantwortliche Personen" ?]
Guten Morgen,
Moeglicherweise handelt es sich dabei um 'Personen, welche fuer die beauftragten Personen (bzw. Unternehmer, falls keine Beauftragten gemaess OWiG bestellt sind) nicht eigenverantwortlich taetig werden'.
Gruss Thomas
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