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Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl #11532 14.09.2010 18:06
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Sirius Offline OP
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Hallo, folgendes habe ich im Cargo-Forum gefunden (Thema: Benzin und Heizöl im Mehrkammerfahrzeug)

" In der BGI 857 Kapitel 4.2.2 steht genau beschrieben, dass der Transport beider Flüssigkeiten zusammen in einem Mehrkammertankfahrzeug verboten ist. Die BG Vorschrift ist aktuell und im gewerblichen Transport anzuwenden. Gleichzeitig wird auf die TRbF 30 verwiesen. "

Frage: Lässt sich daß im ADR nachvollziehen ? Und was wäre mit Benzin und Diesel ? Das habe ich beides schon im Mehrkammerfahrzeug bekommen.

Gruß
Sirius

Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Sirius] #11533 15.09.2010 09:07
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GG1 Offline
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Hallo Sirius,

meiner Meinung nach läßt sich das im ADR nicht nachvollziehen, da in 5.3.2.1.3 sogar die Kennzeichnung der Fahrzeuge bei gleichzeitigem Transport der fraglichen UN Nummern geregelt ist.

Grüße
GG1

Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Sirius] #11534 15.09.2010 10:11
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Wolfgang Offline
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Hallo Sirius,

Die Lösung könnte sein, dass ein Mehrkammertankfahrzeug ( eine Sammelleitung ) tatsächlich nur für 1 Produkt gebaut und zugelassen ist. Es gibt aber auch Tankfahrzeuge, die für mehrere unterschiedliche Produkte gebaut und zugelassen sind ( Abgabesystem bzw. Leitungen sind getrennt ).

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Wolfgang] #11535 15.09.2010 14:20
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MasterKane Offline
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Moin, moin

Antwort auf
[...] Frage: Lässt sich daß im ADR nachvollziehen ? [...]

Grundsätzlich betrifft dies zwei verschiedene Rechtsgebiete:
  • ADR - Transportrecht
  • BGI - Arbeitsschutz

Somit kann das internationale ADR durchaus den Transport zulassen (s. Absatz 5.3.2.1.3), das nationale Arbeitsschutz - Regelwerk jedoch bereits das Befüllen als unzulässig erklären.

Es ist das Ziel dieser Technischen Regeln, eine Vermischung von Heizöl und Ottokraftstoff und somit eine gefährliche Flammpunkterniedrigung zu verhindernden; siehe auch TRbF 30, Kap. 11.2 (4) und TRbF 60, Kap. 7 (2)


Antwort auf
[...] Und was wäre mit Benzin und Diesel ? Das habe ich beides schon im Mehrkammerfahrzeug bekommen. [...]

M.E. müsste diese Vorgabe auch für Dieselkraftstoff gelten, da sich die Flammpunkte nur unwesentlich unterscheiden (lt. Internet: Heizöl leicht 55°C, Dieselkraftstoffe 58 - 65°C). Die BGI 857 sieht dies jedoch nicht vor. Im Gegenteil, das Füllen einer Kammer mit Dieselkraftstoff nach einer Füllung mit Ottokraftstoff und vor der Befüllung mit Heizöl wird als Alternative zur Tankreinigung genannt:

BGI 857, Kap. 4.2.2: [...] So ist zum Beispiel das Einfüllen von leichtem Heizöl (HEL) in Kammern, die vorher Ottokraftstoff (OK) enthielten, ohne vorausgehende spezielle Maßnahmen verboten! Als Sicherheitsmaßnahmen kommen eine Tankreinigung oder nach Abstimmung mit dem Verantwortlichen der Füllstelle eine vollständige Entleerung und Zwischenladung von Dieselkraftstoff (DK) in Betracht. [...]

mfg
MasterKane


"Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang."
Konfuzius
Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: MasterKane] #11536 15.09.2010 21:26
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Gerald Offline
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Hallo MasterKane,
Du hast ja vollkommen Recht.
Aber die Hersteller lassen sich immer was Neues einfallen. So gibt es von FMC-Technologies einen Kollektor, welcher es ermöglicht bei Mehrkammerfahrzeugen mit einem Sammelrohr eine saubere Produkteabgabe zu bewerkstelligen ohne dass es zu einer Produktevermischung kommt.
Ein anderes Beispiel ist.
Bis jetzt wurde immer gesagt, Flüssigkeiten lassen sich nicht zurren. Das stimmt schon im gewissen Sinne, aber mit Hilfe eines "Cairbeck Systems" kann man den Schwall und die Ansammlung von Gasen im Freiraum unterbinden bzw, einschränken..
Diese Dinge hätten alle zur Folge, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Entwicklung angepasst werden müssten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Gerald] #11537 16.09.2010 08:38
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
Antwort auf
Diese Dinge hätten alle zur Folge, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Entwicklung angepasst werden müssten.
Das ist der übliche Lauf der Dinge, jedoch dauert sowas meist sehr lange.
Gruß Gandalf

Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Gerald] #11538 16.09.2010 09:37
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UHeins Offline
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Kleine Korrektur und Zusatzinfo:
Das System heißt "Cairbag" und stammt aus Holland ([url=http://www.cairbag.nl]www.cairbag.nl[/url]). Die Zulässigkeit und Eignung für Gefahrguttransporte ist noch völlig ungewiss, weil unseparierte Tanks ohne Schwallwände im ADR nicht vorgesehen sind.

Das System wird auf den [url=http://www.gefahrgut.de/termine/gtt.htm]Gefahrgut-Technik-Tagen Berlin[/url] am 11./12. November bei der BAM vorgestellt und diskutiert werden.



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: UHeins] #11539 16.09.2010 15:13
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Gerald Offline
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Hallo,
natürlich haben Sie im Bezug der Schreibweise recht, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />.
Das System selbst habe ich auf der PetroTrans 2008 gesehen, nach Aussagen des Herstellers kann es in die einzelnen Kammern, dabei soll es egal sein, ob Trennung durch Kammertrennwand oder Schwallwand, eingebaut werden. Es soll sogar die Möglichkeit geben, es in den Kraftstofftank des Fahrzeuges einzubauen.

Antwort auf

Das System wird auf den Gefahrgut-Technik-Tagen Berlin am 11./12. November bei der BAM vorgestellt und diskutiert werden.


Wenn Sie uns von der Diskussion bei dem Gefahrgut-Tag ein paar Info zukommen lassen würden, währe das bestimmt sehr hilfreich.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mehrkammerfahrzeug mit Benzin und Heizöl [Re: Sirius] #11540 16.09.2010 15:53
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Wilhelm Kassing Offline
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Hallo Zusammen,
ich meine die Lösung ist garnicht so wissenschaftlich:
man stelle sich einmal vor ein mit Benzin vermischtes Heizöl oder auch denkbar nur Benzin wird aus einem Mehrkammerfahrzeug in einen Heizöltank abgefüllt.

Der Betreiber der Heizanlage wird ggf. eine böse Überraschung erleben.

Um das auszuschließen gibt es das m.E. das Zusammenladeverbot.

oder ???

Grüße

W. Kassing


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