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Druckgaspackungen #11553 16.09.2010 20:50
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich habe mal ne Frage. Ich möchte alte Spraydosen in einer zugelassenen Verpackung entsorgen. UN 1950. Ich habe gelesen, dass hier die Ausnahme 20 GGAV greift. Könnt ihr mir da mal kurz sagen, was ich zu beachten habe???

Besten Dank im Voraus.

Gruß Iceman

Re: Druckgaspackungen [Re: Iceman_1986] #11554 17.09.2010 13:24
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Mark Offline
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Hallo Iceman,

seit 2007 gibt es im ADR eine Regelung zur Verpackung von Abfall-Spraydosen:
Sondervorschrift 327.

Hier kannst du Spraydosen im losen Wurf (auch ohne Kappen) unter den Bedingungen der SV 327 befördern. Insbesondere sind Maßnahmen zur Verhinderung der Bildung einer explosiven Atmosphäre zu ergreifen. Spraydosen enthalten i.d.R. Propan als Treibmittel. Propan ist schwerer als Luft, so dass der Behälter gut belüftet werden muss. Transport nur auf belüfteten Fahrzeugen.

Es gibt hierzu verschiedene Systeme. Z.B. Kisten aus Pappe mit Entlüftungslöchern (oben und unten).

Bei Anwendung der P003 (bis 55 kg bei Pappe bzw. 125 kg) muss die Verpackung nicht bauartzugelassen sein, jedoch den Bauvorschriften aus Abschnitt 6.1.4 entsprechen. Für größere Mengen an Spraysosen müssen Großverpackungen verwendet werden. Hier gibt es auch bauarzugelassene Systeme (sehen so ähnlich aus wie Gitterboxen).

Zusätzlich ist zu beachten, dass viele Finalentsorger mittlerweile Verpackungen verlangen, in der keine elektrostatische Aufladungen möglich sind. (Grund: tödlicher Unfall mit einem Kunststofffass aufgrund elektrostatischer Aufladung)

Wenn du dennoch nach Ausnahme 20 verpacken willst:
Kunststofffass (X-codiert) mit Entlüftungsventil verwenden
Spraydosen lagenweise mit Füllstoffen verfüllen
Gefahrzettel 2.1 drauf (nicht die UN-Nummer!)

Beförderungspapier:
"Gefährliche Abfälle, Gefahrzettel 2.1, Gruppe 1; Ausnahme 20"


Grüße

Mark
Re: Druckgaspackungen [Re: Mark] #11555 17.09.2010 18:47
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo Mark,

danke für die schnelle Antwort.

Ich hab halt folgendes Problem. Ich hab verschiedene Typen Spraydosen, überwiegend aus dem Werkstattgebrauch, Bremsenreiniger, Lackspray etc.. Will diese Spraydosen in einer Kiste aus Pappe entsorgen. Also Verpackung 4G; UN1950; Ich hab mich schon bei einigen Kartonherstellern erkundigt; diese Kartonagen haben aber keine Entlüftungslöcher. Auch habe ich die Antwort bekommen, dass bei der Verpackung von Spraydosen in Kartonagen immer ein absorbierendes Material zu verwenden ist.

Ich habe Spraydosen, die teilweise noch eine Verschlusskappe besitzen, teilweise aber auch nicht. Müssen die Kartonagen immer mich Luftlöchern versehen sein?

In wiefern kann ich da die LQ-Regelung nutzen???

Besten Dank im Voraus.

Mfg Iceman

Re: Druckgaspackungen [Re: Iceman_1986] #11556 17.09.2010 22:48
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Mark Offline
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Hallo Iceman,

Belüftungslöcher sind immer erforderlich, eine Zulassung 4G nicht. Es darf nur dann nicht mehr als 55 kg rein.

Absorbierendes Material muss auch sein um ggf. auslaufende Stoffe aufzufangen. Da du Probleme mit der Verträglichkeit zum Pappkarton hast (der weicht halt auf), muss du noch eine Tüte verwenden. Diese Tüte sollte antistatisch sein und muss ebenfalls belüftet sein.

Die Firma KINOX (www.kinox.de) bietet Systeme für Abfall-Spraydosen an. Kiste aus Pappe mit Belüftung, Aufsaugfließ und antistatische perforierte Tüte.

LQ-Regel kannst du natürlich auch anwenden, dann aber nicht im losem Wurf und dann zwingend mit Kappe! Dürfte für Abfall etwas aufwendiger sein.


Grüße

Mark
Re: Druckgaspackungen [Re: Mark] #11557 21.09.2010 07:29
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Iceman_1986 Offline OP
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Gut.

Und in diesen Karton darf ich dann auch Spraydosen aller Gefahrgutklassen einpacken oder?? Der Klassifizierungscode spielt dann keine Rolle mehr??

Die Kennzeichnung der Verpackung erfolgt normal wie mit jedem anderen Versandstück auch. Im Beförderungspapier ist muss der Stoff dann mit Abfall UN 1950 Aerosole, 2,....... befördert werden oder??

Danke im Voraus.

Mfg Iceman

Re: Druckgaspackungen [Re: Iceman_1986] #11558 22.09.2010 18:53
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Mark Offline
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Hallo Iceman,

Spaydosen haben eigentlich nur immer eine Gefahrgutklasse: Klasse 2 (UN 1950).

Die meisten Spraydosen haben Propan/ Butan als Treibmittel = Gefahrzettel 2.1

Einige Spraydosen haben Stickstoff als Treibmittel (z.B. Sahnespray) = Gefahrzettel 2.2.
Und es gibt einige wenige mit Kohlendioxid als Treibmittel = Gefahrzettel 2.2

Für diese Spraydosen (mit Gefahrzettel 2.2) kann ich eigentlich auf die gute Belüftung verzichten, hier reicht ein einfaches Entlüftungsventil oben auf dem Behälter.

Früher war in dem Backofenspray Kalilauge enthalten = Gefahrzettel 2.1 + 8

Spraydosen mit kennzeichnungspflichtigen giftigen Stoffen sind mir nicht bekannt!

Ach ja, da gibt es noch Spraydosen mit Sauerstoff. Die sollte man besser getrennt verpacken! (Gefahrzettel 2.2 + 5.1)


Zulässig wären die Kisten für alle Sorten!


Grüße

Mark
Re: Druckgaspackungen [Re: Mark] #11559 16.02.2011 17:37
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo Mark,

vielen Dank für die Auskunft.

Meine Frage jetzt bloß noch. Ich will die Abfall Druckgaspackungen in einem Karton (4G) transportieren.

Ich habe den Hinweis der Entsorgungsanlage bekommen, dass kein absorbierendes Material notwendig ist. Jedoch steht ja im ADR unter P03 / PP 87 dass die Verpackung mit diesem Mittel zu füllen ist!

Was ist denn nun die richtige Angabe. Und wo kann ich die Ausnahme, wenns denn eine gibt nachlesen, dass ich kein absorbierendes Material brauche???

Bin da echt am verzweifeln langsam.

Noch eine Kleinigkeit. Ich habe nur Spraydosen mit entzündbarem Inhalt.

Im Beförderungspapier muss ich welche Angaben machen?

UN 1950 ABFALL DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1, eine Kiste (4G), D

Ist meine Auskunft richtig??

Besten Dank im Voraus.

Gruß Iceman

Re: Druckgaspackungen [Re: Iceman_1986] #11560 17.02.2011 16:04
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Gerald Offline
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Hallo Iceman_1986,
die Angaben "UN 1950 ABFALL DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1,D eine Kiste (4G)," für das Beförderungspapier sind richtig, nur der Hinweis 4G muss nicht sein - Kiste - langt. Aber Bitte nicht nur 4G, das währe dann Falsch.
Sollte es ein umweltgefährdender Stoff nach 2.1.3.8 sein, dann hinter dem Tunnelbeschränkungscode "umweltgefährdend" eintragen.

Antwort auf

absorbierendes Material


Der Entsorger hat da schon recht, außer Du nutzt die Sondervorschrift 327, dann mußt Du die PP 87 beachten ".... müssen die Verpackun­gen mit einem Mittel versehen sein, das jegliche freie Flüssigkeit, die während der Beförderung freiwerden kann, zu­rückhält ..."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Druckgaspackungen [Re: Gerald] #11561 17.02.2011 18:28
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die Antwort.

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit Abfall-Spraydosen nicht über die Sondervorschrift 327 zu befördern???

Wenn ja, was ist die Alternative. Habe schon etwas von der o.g. Ausnahme 20 gehört, aber die trifft doch in meinem Fall nicht zu oder???

Im ADR ist ja auch hinter der UN 1950 in der Spalte Sondervorschriften die 327 eingetragen. Ich glaub ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr ;-).

Oder seh ich das falsch.

Besten Dank im Voraus.

Gruß Iceman

Re: Druckgaspackungen [Re: Iceman_1986] #11562 17.02.2011 19:25
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Gerald Offline
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Hallo Icemann,
natürlich kannst Du die Ausnahme 20 nach GGAV nutzen, Du must nur die entsprechende Untergruppe für Deine Abfall-Spraydosen raussuchen uund dann natürlich die Auflagen in der Ausnahme 20 beachten.
Die Sondervorschrift 327 kannst Du natürlich auch nutzen, dafür sind diese ja da. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Nachtrag: Unter http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/download.php?Number=13182 findest Du vielleicht die entsprechende Verpackung für Dein Problem.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.02.2011 19:31.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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