Wo ist das Beförderungspapier???
#11621
01.10.2010 10:30
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Kay Schmauder
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
Ich hab da mal ne Frage,... Die ich von meinem Kunden bekommen habe und selber dachte, die kann ich mit links beantworten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> "Ist es eine "Kann- oder Mussbestimmung" dass das Beförderungspapier im Führerhaus beim Fahrer mitzuführen ist?" Die GGVSEB schreibt im §28 Abs. 10 a. vor, dass das Beförderungspapier wärend der Fahrt mitzuführen ist und bei Kontrollen vorzuweisen ist. Soweit so gut, vorweisen kann ich das Beförderungspapier auch wenn ich kurz mal auf die Ladefläche krabbel. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Okay, die GGVSEB sagt mir hier gar nichts... bleibt noch das ADR?! Wenn ich aber im ADR den oder die Punkte unter 8.1.2 ff. durcharbeite steht dort auch nur auf der Beförderungseinheit mitzuführen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Nur der Punkt 8.1.2.3 wird etwas genauer aber leider nur für die schriftliche Weisung. Halt,... da gibt es doch noch eine RSEB.... Nein nein... auch in der steht nichts drin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Nun stelle ich halt auch mal meine Frage: "ist es eine Kann- oder Mussbestimmung, dass das Beförderungspapier im Führerhaus mitgeführt werden muss?" <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Auch hier freue ich mich über regen Schriftverkehr. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: Kay Schmauder]
#11622
01.10.2010 12:43
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TDamm
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Hallo Herr Schmauder,
ich würde die Frage mit nein beantworten. Da nach 5-11 RSEB auch elektronische Bef- Papiere zulässig sind, welche bei Bedarf "nur" ausgedruckt werden müssen. Entscheidend ist, dass der Fahrzeugführer das Bef. Papier rechtzeitig vorweisen kann. Eine weitere rechtliche Grundlage gibt es nicht. Freilich bei einem Unfall (Fahrer nicht ansprechbar) weis die Einsatzkraft nicht, wie sie das elektronische Beförderungspapier lesbar machen soll.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: TDamm]
#11623
01.10.2010 14:05
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Kay Schmauder
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Hallo Herr Damm,
das mit dem modernen Schnick Schnack meinte ich zwar nicht, ist aber wohl das gleiche Problem, wie in Ihrem Fall geschildert. Ich meinte das Beförderungspapier, das als Lieferschein an der Ware klebt und vom Fahrer erst von der Ladefläche (Ware) geholt werden muss... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: Kay Schmauder]
#11624
01.10.2010 20:30
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Gefahrgutinteressent
Spezi
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Hallo Kay, da im 5.4.0 ADR es lediglich heißt, dass die vorgeschriebenen Dokumente (hierzu zählt natürlich auch das Beförderungspapier)mitzuführen sind, sehe ich die Sache so, dass es schlicht weg egal ist, wo das Beförderungspapier aufbewahrt wird. Schließlich gibt 8.1.2 ff ADR oder die Durchführungsrichtlinien zur RSEB, wie ja bereits von Dir erwähnt, ebenfalls in dieser Hinsicht nichts genaueres her. Allerdings sollte natürlich der Fahrer bei einer Kontrolle in der Lage sein, nach Aufforderung, innerhalb kürzester Zeit das Beförderungspapier den Kontrolleuren auszuhändigen. Ansonsten könnte nach RSEB/Anlage 7 Lfd.Nr. 149.2 ein Bußgeld in Höhe von 150,-¤ fällig werden. Aber was versteht man wiederum unter nicht rechtzeitigem Aushändigen des Beförderungspapieres? Sollte dies nach 1 Min. oder mindestens nach 10 Minuten ausgehändigt werden können? Also alles Auslegungssache. Und sind wir doch mal ehrlich. Eine Beförderungseinheit kommt von der Fahrbahn ab, kippt um und liegt in der Böschung. Ich denke kaum, dass die Einsatzkräfte hier in der Lage wären, innerhalb kürzester Zeit die Beförderungspapiere im Führerhaus aufzufinden. Vielmehr wird man sich sofort auf die Ladefläche konzentrieren, wenn man am Fahrzeug angebrachte orangefarbene Tafeln erblickt. Oder?
Mit freundlichen Grüßen Gefahrgutinteressent
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: Gefahrgutinteressent]
#11625
02.10.2010 07:47
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
in den mir bekannten Fällen haben die Kontrolleure das Bef. Papier, welches an der Ware hing (der Fahrer wusste es auch) akzeptiert. Vordergründig würde ich hier abstellen, dass der Fahrer vor der Abfahrt sich mit den Dokumenten vertraut gemacht hat (u.a. 7.5.1.2 ADR). Muss der Kontrolleur selber suchen und findet dann das Bef. Papier zufällig am Versandstück, hat der Fahrer seine Pflicht zum rechtzeitigen Aushändigen nicht erfüllt. Als "rechtzeitig" hat sich meines Wissens so eine Wartezeit von ca. 5 Minuten etabliert. In der Regel drückt der Kontrolleur auch mal ein (Hühner) auge zu, wenn es dem Fahrer während der Kontrolle noch einfällt, wo es liegt und es dann selbständig vorzeigen kann.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: TDamm]
#11626
05.10.2010 13:22
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Susann Miller
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Hallo zusammen,
hoffentlich klebt das Beförderungspapier als Lieferschein dann nicht im verschlossenen Umschlag an der Ware... sonst stellt sich wohl auch die Frage nach dem Postgeheimnis.
Viele Grüße Susann Miller
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: TDamm]
#11627
18.10.2010 18:18
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Hofer
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Hallo zusammen. Als Kontrollbeamter bin ich der Meinung, dass ein "guter" Fahrer schon wissen sollte, was er transportiert und wo er sein Beförderungsdokument aufbewahrt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />. Ob dieses Dokument jetzt in der Fahrerkabine liegt oder am Versandstück auf der Ladefläche angebracht ist, spielt für mich persönlich keine Rolle. Hauptsache der Fahrer kann mir das Dokument aushändigen. Und es gibt sie tatsächlich noch, diese "guten" Fahrer, aber leider werden auch diese immer weniger.
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: TDamm]
#11628
19.10.2010 12:47
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Sirius
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Hi, die Sache mit dem elektronischen Beförderungspapier (RSEB 5-11) kann ich nicht nachvollziehen/finden - wo steht das genau ? Einen solchen Passus habe ich schon gesucht : a) für den Abfallverkehr (elektronisches Nachweisverfahren) und die Anlieferung von Kraftstoff (unser Lieferant hat nie ein Beförderungspapier dabei).
Gruß Sirius
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Re: Wo ist das Beförderungspapier???
[Re: Sirius]
#11629
19.10.2010 14:56
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Gerald
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Hallo, in der RSEB Seite 25 steht unter 5-11 "Diese Bemerkung betrifft alle schriftlichen Dokumentationen, die im Kapitel 5.4 geregelt sind. Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV-Datensätze auf der Beförderungseinheit bei Bedarf eingesehen und ausgedruckt werden können."
Damit dürfte dann auch die Ziffer 5.4.3.3 "Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen einsehen.
Wie der Fahrzeugführer das dann bei einer Kotrolle nachweist? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Kann er den Inhalt der schriftlichen Weisungen für die Gefahrgüter, welche sich auf der Beförderungseinheit befinden, wieder geben, dann ist er auf der sicheren Seite.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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