Hallo Mark,
ich hab mich mit meiner ersten Aussage etwas geirrt. Ich bin ganz deiner Ansicht. Motorenöl unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht. In den SDB´s von vorher genannten Stoffen, findet sich kein R50/53. Jedoch hab ich das Problem, dass Ölfilter zusammen mit Kraftstofffilter entsorgt werden und vermischt werden. Die sortenreine Trennung von Ölfilter, wurde bisher auch reichlich diskutiert, fällt nicht ins Gefahrgutrecht, da Flammpunkt ja deutlich über 60 Grad Celsius. Werden aber Kraftstofffilter "beigemischt" ist es wieder Gefahrgut. Zu den ölverschmutzten Betriebsmitteln: Wie Mark schon gesagt haben, gibt es einfach Werkstätten, die in die Container alle Abfälle, die im Umgang ihrer Tätigkeit anfallende Stoffe in einen Container geben. Da ist nicht auszuschließen, dass auch der ein oder andere Stoff dabei ist, der als Gefahrgut einzustufen ist. Deshalb ist diese Sorte eigentlich generell als UN 3175 zu transportieren. Und was meiner Ansicht auch noch greift, ist die Kennzeichnung "umweltgefährdend". Gerade eben weil man nicht weiß was alles drin ist, womöglich aber auch Verdünnung, Lösemittel etc. spielt das hier eine entscheidende Rolle.
Jetzt eine andere Frage: Denkt Ihr, dass im Rahmen von Reach bzw. der GHS-Verordnung Motorenöl jetzt auch als Gefahrgut klassifiziert wird. Zumindest hätte ein Freiwerden in einem Gewässer erhebliche Auswirkung auf die Wasserorganismen.
Freue mich auf Eure Antworten.
Danke.
Mfg Iceman