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UN 3316 Liter versus Kilogramm #39114 17.06.2025 16:02
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Andreas_K Offline OP
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Hallo Forum,

versendet werden Chemietestsätze, UN 3316. Mengenangaben habe ich in Liter gemacht, unsere Testsätze enthalten Flüssigkeiten.

Der Spediteur mäkelt und fordert Kilogramm

Laut VA 960 sind als Maßeinheiten Liter und Kilogramm möglich/erlaubt.

8.1.6.9.2 (e) sagt, Liter müssen 1:1 in Kilogramm umgerechnet werden.

Frage 1: wie komme ich von der VA 960 zu 8.1.6.9.2 (e)?
Frage 2: muss ich immer Liter in Kilogramm umrechnen, oder nur, wenn die Testsätze sowohl Feststoffe als auch Flüssigkeiten enthalten?

mit fragendem Gruß


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN 3316 Liter versus Kilogramm [Re: Andreas_K] #39117 18.06.2025 09:56
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StefanMUC1 Offline
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Hallo!

Tja von der PI960 IATA-DGR kommt man nicht direkt auf die 8.1.6.9.2 (e) wo dies gefordert wird.

Eigentlich eher so. In der PI960 gibt es sowohl Angaben in Liter wie auch in kg. Die maximale Nettomasse pro Versandstück steht dann aber nur mehr in kg. Komisch??? Dadurch müsste man stutzig werden.
Dann fragt man sich wo steht geschrieben wie ich die Shippers declaration auszufüllen habe und würde dann auf 8.1.6.9.2 kommen.

So wäre meine Erklärung!

Viel Erfolg!
Stefan

Re: UN 3316 Liter versus Kilogramm [Re: StefanMUC1] #39148 19.06.2025 19:46
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Der PSN lautet "Chemie-Testsatz" und nicht "Flüssigkeit XYZ in Chemie-Testsatz".

Laut Definition in Anhang A beim Begriff Nettomenge"... bedeutet „gefährliche Güter“ der Stoff oder Gegenstand, wie er mit der richtigen Versandbezeichnung in Tabelle 4.2 aufgeführt ist...".

Weiterhin ist der Gegenstand in der Gefahrgutliste mit kg angegeben (max. Menge je Versandstück 10 kg bei PAX und CAO). Hier kann man eigentlich gar nicht zum Volumen in Litern kommen.

Dazu gibt es die Klarstellung in 8.1.6.9.2 (e), wie das Nettogewicht zu ermitteln ist, wenn auch Flüssigkeiten enthalten sind.

Die Verpackungsanweisung 960 gibt ja an, wie zu verpacken ist und definiert maximale Nettomengen an flüssigen und festen Bestandteilen je Innenenverpackung, je Satz und je Versandstück. Sie trifft keine Aussage darüber, wie in der DGD zu dokumentieren ist.


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