Hallo Zusammen,

kürzlich wurde folgende Frage an mich herangetragen:

Sind bei einer Rangierfahrt von der Beladestelle zur WÜST die kompletten Frachdokumente mitzuführen?

Im RID ist doch nur geregelt, dass die Infrastrukturbetreiber zugriff darauf haben müssen, und daraus resultierend auch die EVU?

Aber es sollte doch reichen die Dokumente in EDV-Form im Büro zu haben und bei Bedarf weiter zu leiten.

Kennt jemand Regelungen zu diesem Sachverhalt?

Mit freudlichen Grüßen

Kay Viertel