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Tank-Definition #11946 29.11.2010 23:55
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Baloo Offline OP
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Hallo, könnt ihr mir sagen, unter welche Kategorie ein fest eingebauter Tank mit einem Fassungsvermögen von >450 Liter jedoch <1000 Liter fällt?

Die allg. Tankdefinition gem. 1.2.1 geht auf keine Größe ein.
Ein "festverbundener Tank" gem. 1.2.1 hat mehr als 1000 Liter.

Was sind also technisch gesehen festverbundene Tanks mit weniger als 1000 Liter?

Hintergrund der Frage: geltende Bauvorschriften und Prüfpflichten bzw. Fahrzeugerfordernisse.

Danke!

Zuletzt bearbeitet von Baloo; 29.11.2010 23:56.
Re: Tank-Definition [Re: Baloo] #11947 30.11.2010 10:08
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GG1 Offline
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Hmm,

also der Definition nach ist es kein festverbundener Tank, sondern ein am Fahrzeug befestigtes Irgendwas. Es könnte ein IBC sein, dann muß aber eine entsprechende Kodierung zu finden sein. Oder es ist einfach ein Tank nach 6.7 oder nach 6.8, da sollten aber die Unterlagen des Herstellers was zu sagen können.

Grüße
GG1

Re: Tank-Definition [Re: GG1] #11948 30.11.2010 14:09
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
Antwort auf
Es könnte ein IBC sein
Das sicherlich nicht, da dieses Behältnis für IBC zu groß ist. Deswegen würde ich schon für Tank plädieren. Was steht denn in der Zulassungsbescheingung? Ich denke, es handelt sich dann um ein "Straßentankfahrzeug", welches auch nicht von den Definitionen unter 6.7 erfasst wird, bliebe also doch nur 6.8 ADR oder?
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.11.2010 14:13.
Re: Tank-Definition [Re: Gandalf] #11949 30.11.2010 18:51
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GG1 Offline
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[/quote] Das sicherlich nicht, da dieses Behältnis für IBC zu groß ist. [/quote]

Hallo Gandalf,

wieso zu groß? Ein IBC kann bis zu 3000 Liter Fassungsvermögen haben (flüssige + feste Stoffe VG II + III).

Grüße
GG1

Zuletzt bearbeitet von GG1; 30.11.2010 18:53.
Re: Tank-Definition [Re: GG1] #11950 01.12.2010 09:20
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
GG1 hat natürlich recht, also vergesst mal meinen ersten Beitrag in diesem thread. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Meiner Tochter versuch ich immer beizubringen sich Zahlen und Einheiten genau anzugucken. Und jetzt das. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Tank-Definition [Re: GG1] #11951 02.12.2010 09:05
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Gandalf Offline
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So ich bin's noch mal,
habe noch mal darüber nachgedacht und komme zu dem Schluss, dass dies eigentlich kein IBC sein kann, denn definitionsgemäß sind IBC oder Großpackmittel transportable Verpackungen. Wenn das Behältnis also im hier beschriebenen Fall fest auf einem Fahrzeug montiert ist, dann wäre dies keine transportble Verpackung mehr, bliebe also doch nur Tank und 6.7 oder 6.8 übrig.
Gruß Gandalf

Re: Tank-Definition [Re: Gandalf] #11952 02.12.2010 12:46
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Gandalf,

ich trau mich ja kaum einem "Meister aller Klassen" einen Einwand entgegen zu bringen, aber ich machs einfach mal... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Es gibt auch die Möglichkeit einen IBC zur Ladungssicherung wenn baulich machbar durch Verschraubung mit dem Fahrzeug zu sichern. Wichtig ist hier nur, dass die Verbindung wieder lösbar ist (also nicht am Benzin-Tank-IBC herumschweißen), da sonst fest verbunden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />. Oder auch dann nie wieder...

Wird sehr häufig für Baustellen-Tank-IBC genutzt, einfacher als Tank aber ähnlich sicher während des Transportes. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Also womöglich doch ein IBC... aber ohne UN-Zulassung???? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Tank-Definition [Re: Kay Schmauder] #11953 02.12.2010 14:50
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TDamm Offline
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Hallo Kay,

was so manche Hersteller machen&#8230;.. Ich glaube davon sollte man nicht ausgehen.
Der Streit, ob ein fest verschraubter IBC noch ein IBC ist, dauert schon lange an. Eigentlich sollte eine Verpackung so eingesetzt werden, wie sie zugelassen ist. Nur vertreten einige die Auffassung, dass man eben mit einem IBC auch eine Tanklösung schaffen kann, ohne die dann notwendigen Vorschriften des ADR beachten zu müssen.

Geht man streng nach dem Buchstaben des ADR und sind an dem fest verschraubten IBC noch Armaturen angebracht (Begriff Tank) so fällt es mir schwer, diesen von einem Tankfahrzeug zu trennen. Dagegen ist eine Verschraubung auch eine Art der Ladungssicherung. Aber bringen die Verschraubungspunkte auch die notwendigen Kräfte zur Ladungssicherung des IBC auf?


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Tank-Definition [Re: Kay Schmauder] #11954 02.12.2010 17:02
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Gandalf Offline
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Hallo Kay,
Antwort auf
ich trau mich ja kaum einem "Meister aller Klassen" einen Einwand entgegen zu bringen, aber ich machs einfach mal...
Dafür ist das Forum doch da, schließlich ist niemand unfehlbar, schon gar nicht bei der Auslegung von Rechtstexten. Also weiter so.
Zum Thema an sich, ist uns Baloo ja noch eine Antwort schuldig, was denn in der Zulassungsbescheinigung steht, oder ob sich eine Verpackungskennzeichnung auf dem Behälter befindet (falls überhaupt eins von beiden exitiert). <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf


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