Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
#1195
23.10.2003 15:29
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msoldera
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Ein 1000 lt Tankanhänger, der gemäss ADR als festverbundener Tank gilt, ist gemäss SDR für Baustellenversorgung freigestellt. Der Rücktransport des leeren Tanks fällt ebenso unter die Freistellung gemäss 1.1.3.1c, da er in Verbindung mit der Haupttätigkeit durchgeführt wird. Bzgl. Beförderungspapier kommt für ihn somit die Sondervorschrift 5.4.1.1.6 für ein leeres Tankfahrzeug nicht zur Anwendung. Ein ensprechendes Beförderungspapier ist nicht nötig. Ist das richtig?
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Re: Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
[Re: msoldera]
#1196
24.10.2003 08:16
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Willi_Pape
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Hallo, falls der Transport gemäß 1.1.3.1 ADR freigestellt ist, hast Du nichts mit dem ADR, also auch nichts mit dem Beförderungspapier, zu tun. Ich weiß nur nicht wieso ein Tanktransport zur Haupttätigkeit auf einer Baustelle gehört. In der Freistellung nach 1.1.3.1c steht ja: ".....Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen nicht unter diese Ausnahmeregelung."
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
[Re: Willi_Pape]
#1197
24.10.2003 13:52
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msoldera
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Hallo Herr Pappe Der Verschiebung der Mitarbeiter morgens auf eine Baustelle gilt als Teil der Haupttätigkeit und ist daher von der ADR ausgeschlossen. Es handelt sich also nicht um eine eigentliche Versorgung der Baustelle während des Tags, die selbstverständlich nicht in diese Freistellungskategorie fällt.
Nun bin ich der Ansicht, dass die Rückverschiebung eines festverbundenen Tanks in die gleiche Freistellungskategorie von Tätigkeit gehört wie die am Morgen.
Freundliche Grüsse, Marco Soldera
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Re: Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
[Re: msoldera]
#1198
24.10.2003 14:12
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Willi_Pape
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Hallo Herr Soldera, jetzt versteh ich gar nichts mehr!!!!!!!!!!!! Habt ihr die Mitarbeiter im Tank???? Eine Freistellung des Tanks nur weil Mitarbeiter gleichzeitig zur Arbeitsstelle gebracht werden, kann ich mir nicht vorstellen. Oder habe ich jetzt irgendwas ganz falsch verstanden?
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
[Re: msoldera]
#1199
28.10.2003 09:22
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Kurt Alt
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Sehr geehrte Herren Ein fest verbundener Tank mit 1000 Liter Fassungsvolumen kann niemals unter die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 litt. c fallen, da Tanks ausgeschlossen sind und die Verpackungsinhalte auf 450 Liter beschränkt sind. Offenbar handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Baustellentank gemäss der Vo über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR), Anhang 1 Kapitel 6.11. Für schweizerische Transporte, d. h. solche, welche die Schweiz nicht verlassen, kann bei Baustellentanks, die einen Fassungsraum von höchstens 1150 Liter haben, bei der Beförderung von Dieselkraftstoff/Heizöl leicht, UN1202, die Freistellung gemäss ADR, Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Das Ausstellen und das Mitführen eines Beförderungspapiers wird dabei jedoch nicht befreit. Die bei der Beförderung von Baustellentanks befreiten Bestimmungen des ADR sind unter 1.1.3.6.2 aufgeführt. Mit freundlichen Grüssen K. Alt
Kantonspolizei Bern Fachstelle Gefahrgut Postfach 7571 CH-3001 Bern Tel. +41316341760
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Re: Leerer festverbundner Tank mit 1000 lt
[Re: msoldera]
#1200
07.11.2003 15:46
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Anonym
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Hallo ich schliesse mich der Meinung von kurt alt an. Ein Baustellentank kann unter bestimmten Voraussetzungen nach SDR unter die Freigrenze fallen. Ein Beförderungspapier ist aber sowohl für den vollen wie den leeren ungereinigten Tank notwendig, da Kap. 1.1.3.6.2 das Mitführen eines Beförderungspapiers bei Freigrenzentransporten nicht ausschliesst. MfG albertgeier
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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