Hallo,
ich brauche mal wieder einen Rat.
Ich habe alte Druckgaspackungen UN 1950 und kleine leere Flaschen (UN 1956 und UN 3156) zu entsorgen. Bei den Druckgaspackungen handelt es sich um leere bzw teilentleerte Spraydosen. Die Flaschen mit UN 1956 bzw. UN 3156 enthielten Prüfgase/ Kalibriergase.
UN 1956: 999 ml Inhalt
UN 3156: 4 l Inhalt
Frage 1: Da für alle UN-Nummern nach 4.1.10 die MP9 gilt, wollte ich die Druckgaspackungen und die Flaschen zusammenpacken (Spannringdeckelfass mit Belüftungseinrichtung). Ist das so zulässig?
Frage 2: Wie müsste die Kennzeichnung des Gebindes aussehen? UN 1950 AEROSOLE; UN 1956; UN 3156 und dazu die Gefahrzettel 2.1 + 2.2 + 5.1 ?
Frage 3: Wie müsste der Eintrag im Beförderungspapier lauten?
Für die Druckgaspackungen würde ich
ABFALL, UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1,(D)
und für die leeren Flaschen nach 5.4.1.1.6.2.1 den Eintrag
LEERES GEFÄSS, 2
wählen. Oder muss auch hier der Begriff "Abfall" vorangestellt werden? Also
ABFALL, LEERES GEFÄSS, 2 ?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
Schöne Grüße
Entsorgerlein