Hallo Abfall- u. Gefahrgutexperten,
es handelt sich um AVV 080113 Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Sind diese Farbschlämme grundsätzlich gefahrgutrechtlich einzustufen oder nicht? Wenn ja, wahrscheinlich unter UN 1263, sehe ich das richtig?