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Gefahrgut Mindermengen #12062 04.01.2011 15:35
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Elcapitano Offline OP
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Hallo,

ich bin leider ziemlicher Laie auf diesem Gebiet, und möchte wissen ab welchem Volumen ein Gefahrgut deklariert werden muss und ein "Mindermengenaufkleber" nicht mehr genügt.
Es handelt sich um folgende Chemikalien:

-Methanol
-Schwefelsäure
Gibt es denn hierzu keine verbindlichen Tabellen? Konnte hier leider nichts finden :-(
vorab vielen Dank für die Infos

Holger

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: Elcapitano] #12063 05.01.2011 10:01
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Hallo Holger,
zunächst gehe ich mal davon aus, dass mit "Mindermengen" die "freigestellten Mengen" (excepted quantities) gemäß IATA-DGR 2.6 gemeint sind.
In diesem Fall können beide Stoffe mit einer max. Nettomenge von 30ml pro Innenverpackung, bei einer max. Nettomenge von 300ml je Außenverpackung, als "freigestellte Mengen" versendet werden.
Bitte denke daran, dass auch für den Versand von "freigestellten Mengen" eine Schulung nach IATA-DGR 1.5 erforderlich ist.
Gruß Tom

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: DG-Solution] #12064 05.01.2011 11:57
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Hallo Tom,

erstmal vielen Dank für deine Infos. Bin wirklich sehr dankbar über jede Antwort da ich mich in diesem Thema wirklich nicht sehr gut auskenne.

Wenn ich dich richtig verstanden habe heißt das also, dass ich maximal 10 Packungen von jeweils 30 ml konzentrierter Schwefelsäure und 30 ml Methanol in einer Kiste als Mindermenge deklarieren darf?

Bedeutet diese Mindermenge dann auch ebenfalls, dass diese Chemikalien kein "reelles" Gefahrgut mehr ist und nicht dem folgenden Gesetz der IATA unterliegen?

5.0.2.7 Widerstand gegen Temperatur und Vibration
5.0.2.7.1 Der Mantel und der Verschluss jeder Verpackung muss so konstruiert sein, dass sie den Auswirkungen von Temperatur und Vibration, die während normalen Transportbedingungen auftreten, ausreichend standhalten können. Verschlüsse müssen sicher, fest und effektiv durch sekundäre Mittel zusammengehalten werden. Beispiele solcher Methoden sind: Klebeband, Reibhülsen, Schweißen oder Löten, positive Verschlussdrähte, Verschlussringe, Induktionswärmedichtungen und kindersichere Verschlüsse. Die Verschlüsse müssen so konstruiert sein, dass es unwahrscheinlich ist, diese inkorrekt oder nicht ganz zu verschließen. Es muss sehr einfach festzustellen sein, ob sie wirklich verschlossen sind.

5.0.2.7.2 Wenn sekundäre Verschlussmittel bei einer Innenverpackung mit flüssigem Inhalt nicht angewendet werden können, muss die Innenverpackung sicher verschlossen werden sowie zunächst in einer lecksicheren Auskleidung und anschließend in einer Außenverpackung platziert werden.



Kannst du mir vielleicht auch weiterhelfen was die Chemikalien Natriumazid und Thimerosal angeht?

Danke

Gruß Holger

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: Elcapitano] #12065 05.01.2011 14:39
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Dein Produkt ist und bleibt Gefahrgut. Die Anforderungen der IATA-DGR sind weiterhin zu beachten. Da es sich jedoch um "freigestellte Mengen" handelt, sind nicht alle Abschnitte anzuwenden. Im Abschnitt 2.6 findest Du alle relevanten Anforderungen. Auch das Thema Verpacken ist darin beschrieben und nicht mehr wie gewohnt in Abschnitt 5 zu finden.
Natriumazid kannst Du als "freigestellte Menge" mit max 1g Nettomenge pro Innenverpackung und bis max. 500g Netto je Außenverpackung versenden.
Thimerosal ist namentlich nicht gelistet und müsste unter einer n.o.s.-Bezeichnung versendet werden. Ohne UN-Nummer kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.
Gruß, Tom

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: DG-Solution] #12066 05.01.2011 17:00
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Hallo Tom,

nochmals vielen Dank.

Die UN Nummer von Thimerosal lautet 2025.
Hilft dir das weiter?
Wo findest du solche Infos?
Gibt es hierzu Tabellen wo ich nachschauen kann?

Danke

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: Elcapitano] #12067 06.01.2011 09:53
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Wie gesagt - Beförderungen im Luftverkehr nur mit entsprechender Schulung! Und das ist auch besser so, wie man sieht.

Tabellen, aus denen alle relevanten Informationen gezogen werden können, gibt es natürlich und zwar in den IATA Dangerous Goods Regulations (DGR).
Um gleich vorzubauen: Es gibt diese Bestimmungen nicht irgendwo im Internet - man muss sie käuflich erwerben, für eine Menge Geld, und jedes Jahr neu!
Wo? zum Beispiel [url=http://www.storck-verlag.de/shop/product_details.php?lang=de&cur=1&product_id=142&category_id=13&all=13&product=iata---gefahrgutvorschriften-2011-deutsch-oder-englisch]hier[/url] oder [url=http://www.ecomed-sicherheit.de/es/detail/order_nr/86897108/]hier[/url].



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: Elcapitano] #12068 06.01.2011 09:58
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Hallo Holger,
bei UN2025 gibt es Unterschiede in der Verpackungsgruppe (VG).
VG I 1g Innen / 300g Außen
VG II 1g Innen / 500g Außen
VG III 30g Innen / 1kg Außen
Du findest die Infos in der jeweils aktuellen Ausgabe der IATA-DGR im Abschnitt 2.6. Welcher Code (E0-E5) zutreffend ist, kannst Du den "blauen Seiten" in Abschnitt 4.2 entnehmen.
Gruß, Tom

PS: Auf der Interseite des LBA www.lba.de findest Du unter dem Punkt "Betrieb" => "Gefahrguttransport" einen Auszug der in Deutschland zugelassenen Schulungsanbieter. Dort werden auch Schulungen für Versender nach PK1 angeboten.

Re: Gefahrgut Mindermengen [Re: DG-Solution] #12069 20.01.2011 20:20
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Claudi Offline
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Für Firmen, die nur selten Gefahrgut per Luftfracht versenden, bieten an den größeren Flughäfen auch Dienstleister die Gefahrgutabwicklung hinsichtlich Verpackung und Dokumentation an. Damit spart man sich die Schulung.


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