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Sondervorschrift 640 #1220 05.11.2003 13:06
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Carsten Klee Offline OP
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Hallo zusammen!

In der RSE steht:
Zu Kapitel 3.3 SV 640
3-2. Der Satzteil »Vorausgesetzt, die oben aufgeführten Eigenschaften führen in Spalte 20 nicht zu unterschiedlichen Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr, ...« bezieht sich nur auf die Beförderung in Tanks (3. und 4. Spiegelstrich). Für die Beförderung verpackter Güter nach der Verpackungsanweisung P 001 und P 501 (1. und 2. Spiegelstrich) gilt die Ausnahme unmittelbar.

Bedeutet das: Da die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr in Spalte 20 der Tabelle A des Kapitel 3.2 ausschließlich bei der Kennzeichnung von Tanktransporten oder Transporten in loser Schüttung Anwendung findet, muss die Sondervorschrift auch nur bei diesen Beförderungsarten angegeben werden, wenn innerhalb einer Verpackungsgruppe unterschiedliche Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr angegeben sind. Bei sämtlichen Versandstücktransporten braucht somit keine Sondervorschrift 640 angegeben werden.

Ist meine Interpretation so richtig?

Gruß aus Nordhessen

Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Re: Sondervorschrift 640 [Re: Carsten Klee] #1221 05.11.2003 23:25
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glücke Offline
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Nein Herr Klee !

Gegenfrage: Was kostet bei Ihnen eine Gefahrgutberatung z.B zu den vorgeschriebenen Angaben im Beförderungspapier ?

aus Franken
G. Lücke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Sondervorschrift 640 [Re: Carsten Klee] #1222 06.11.2003 09:01
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Klee,
auf den Eintrag der Sondervorschrift 640 im Stückgutverkehr dürfen Sie nur bei Verpackungen nach der Verpackungsanweisung P 001 und P 501 (beschränkt auf UN-Nr. 2015) verzichten falls es sich bei dem Transport um Stoffe mit den gleichen Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr handelt. Bei allen anderen Verpackungen müssen Sie die Sondervorschrift beachten und im Beförderungspapier eintragen.
Beispiel:
UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff n.a.g. (kein weiterer Eintrag in Spalte 2) In Spalte 6 der Tabelle steht SV 640 E. Nr. in Spalte 20 ist die 30. Wenn Sie diesen Stoff in der Verpackung nach P 001 verpacken, können Sie auf den Eintrag verzichten. Bei Verpackung R 001 müssen Sie den Eintrag vornehmen.

UN 1993 wie oben und zusätzlich
UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff n.a.g (Flammpkt unter 23° ......) Eintrag in Spalte 6 gleich SV 640 G und in Spalte 20 gleich 33. Hier müssen Sie auf jeden Fall die Eintragung im Beförderungspapier machen, selbst bei Verpackung P001.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Sondervorschrift 640 [Re: Willi_Pape] #1223 06.11.2003 14:04
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glücke Offline
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Und warum, Herr Pape, brauchen wir dann die, von Herrn Klee zur Erklärung angefragte Klarstellung in der RSE?

MfG aus Franken
G. Lücke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Sondervorschrift 640 [Re: glücke] #1224 06.11.2003 14:20
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Lücke,
irgendwie versteh ich Ihre Frage nicht.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Sondervorschrift 640 [Re: Willi_Pape] #1225 06.11.2003 14:31
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glücke Offline
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Wenn man Ihren Ausführungen folgt, Herr Pape, dann wäre die Klarstellung in der RSE unnötig.
Dort steht, daß die Textpassage, die auf die unterschiedlichen Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr verweist, nur für Tankbeförderungen gilt, wie sie im 3. und 4. Spiegelstrich der Erleichterungsregelung zur Sondervorschrift 640 im ADR genannt sind. Für die Stückgutbeförderungen nach P001 und P 501 gilt die Erleichterung unmittelbar.
D.h. hier ist ein Unterschied bei der N.z.K.d.G nicht relevant.

MfG aus Franken
G.Lücke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Sondervorschrift 640 [Re: glücke] #1226 10.11.2003 05:42
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Carsten Klee Offline OP
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Hallo Herr Lücke,



bis zu Ihrer Antwort hatte ich die Meinung, in diesem Forum gehe man partnerschaftlich miteinander um! Was soll die Gegenfrage? Und wenn ich mir mal die konstruktiven Beiträge von Herrn Pape ansehe, sieht es wohl doch nicht so peinlich-einfach aus!



Gruß Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Carsten Klee; 10.11.2003 05:44.
Re: Sondervorschrift 640 [Re: Carsten Klee] #1227 10.11.2003 11:16
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glücke Offline
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Lieber Herr Klee,

was verstehen Sie unter partnerschaftlichem Umgang miteinander?



Wie aus Ihrem Profil hervorgeht, betreiben Sei ein kommerzielles Gefahrgut-Beratungsbüro. Wenn ich Ihre Fragestellung betrachte, frage ich mich, wozu braucht ein Gefahrgutberatungsbüro diese Informationen? Es liegt der Schluß nahe, daß diese gezielt im Forum abgefragten Erkenntnisse evtl. in Ihrem Beratungsbüro kommerzielle Verwertung finden.



Deshalb meine Gegenfrage.



Sollte es so sein, kann nach meiner Überzeugung von einem partnerschaftlichen Umgang mit den Forumsmitgliedern nicht mehr gesprochen werden. Partnerschaft funktioniert nicht nach dem Prinzip, der eine isst den Käse, der andere trägt die Schachtel.



Ich halte meine kurze, aber immerhin richtige Antwort auf Ihre Fragestellung, partnerschaftlich ausreichend um Sie vor evtl. teuren Fehlern zu bewahren.



MfG aus Franken

G. Lücke <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Re: Sondervorschrift 640 [Re: Carsten Klee] #1228 11.11.2003 09:24
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Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallo Herr Klee,
ich muß mich, glaube ich, entschuldigen!! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Bei Verpackungen nach VG P001 und P501 UN-Nr.2015 können Sie die SV 640 vergessen. Dies ist wieder mal ein Beispiel dafür, das "Schnellschüsse" im Gefahrgutbereich nicht das gelbe vom Ei sind. Naja, ich verspreche, dass ich in Zukunft etwas besser nachsehe bevor ich eine Antwort abgebe.

Hallo Herr Lücke,
so ganz habe ich Ihre Reaktion auf die Frage von Herrn Klee nicht verstanden. Muß ich wahrscheinlich auch nicht. Ich gehe mal davon aus, dass hier in diesem Forum alle Fragesteller die Antworten beruflich benötigen und verwenden. Mir ist es auch egal wie der Fragesteller mit den Antworten umgeht. Denn eins muß jedem klar sein der in einem Forum eine Frage stellt. Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Eine Verantwortlichkeit des Antwortenden für irgendwelche Auskünfte kann niemals daraus abgeleitet werden.

Ich hoffe, dass es in diesem Forum so interessant weiter geht wie bisher und das sich keiner scheut irgend welche Fragen zu stellen. Ein Forum lebt nun mal von der Diskussion und unterschiedlichen Auffassungen. Wenn alles eindeutig wäre und 10 mal die gleiche Meinung zu einem Thema eingetragen würde, wäre es doch langweilig.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Partnerschaftlicher Umgang [Re: Willi_Pape] #1229 11.11.2003 10:33
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UHeins Offline
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Liebe Foren-Mitglieder, Fremde und Profis,

ich weiß aus leidvoller Erfahrung mit anderen Foren, dass ein kleiner verbaler Missklang ganz schnell zu Aggressivität in Postings führt. Man mag es nicht glauben, aber dem liegt schon fast ein Automatismus zu Grunde!

Ich möchte daher alle Verfasser von Beiträgen inständig bitten, sich ihre Texte noch einmal (selbst)kritisch durchzulesen, bevor sie endgültig abgesendet werden. Für jede Formulierung gibt es eine weniger giftige Variante.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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