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Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift #12263 24.01.2011 18:21
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Cesche Offline OP
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Hallo miteinander,
Wir möchten ein Produkt per Luftpost versenden, dass aus mehreren Einzelteilen und nicht gefählichen Lösungen besteht. Die Verpackung ist noch nicht definiert (Karton wäre günstig, falls erlaubt). Darunter befindet sich auch eine Flasche Ethanol (96%)(ca. <50 ml)(Gefahrenklasse 3, Packungsgruppe II) und eine Ethanollösung (60%) (60ml). Das ist meine erste Begegnung mit dem Gefahrentransportthema. Kann mir jemand helfeln herauszufinden, was ich alles beim versenden des Packets beachten muss? (Vorschriften für Behälter des Ethanols und Aussenverpackung (Schachtel))
Wo sind eigentlich solche Vorschriften zu finden?
Danke für eure Antworten! bitte gebt falls möglich ein paar Referenzen zu den Vorschriften an
Vielen Dank.
Christoph Schmid

Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: Cesche] #12264 25.01.2011 15:54
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RD2010 Offline
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Hallo,
Dieser Stoff darf nicht als "Luftpost", sondern muss als "Luftfracht" versendet werden. Hier sind die IATA DGR Regeln anzuwenden. In geringen Mengen (max. 30mL pro Innenverpackung) kann dieser Stoff als "Excepted quantities" versendet werden. Dazu bitte in Kapitel 2.6 der IATA DGR nachschauen.

Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: RD2010] #12265 25.01.2011 16:30
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Danke, das tönt ähnlich wie die Regulierung die ich gerade im ADR unter 3.5.1.2 gefunden habe. Es ist uns möglich den Ethanol in 30ml Fläschen umzufüllen, daher bin sehr an diesen Ausnahmeregelungen im IATA DGR interessiert. Im Gegensatz zum ADR komme ich aber irgendwie schwerlich an die Texte ran. Es gibt zwar bei IATA das DGR als Manual oder CD zu kaufen, aber den Text als PDF hab ich bis jetzt nicht gefunden. Hat jemand vielleicht einen direkten Link? Ich suche mal weiter.

Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: Cesche] #12266 25.01.2011 16:59
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GG1 Offline
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Hallo Christoph,

kennst Du diesen Beitrag? Besonders die Anwort des Admins solltest Du lesen.

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...part=1&vc=1

Grüße
GG1

Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: GG1] #12267 25.01.2011 17:10
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Cesche Offline OP
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Danke GG1. So etwas in der Art habe ich schon befürchtet.
:-( Hat jemand das Regelwerk und wäre so freundlich mir daraus vorzulesen...?
Was muss ich denn jetzt beachten, wenn ich 30ml Ethanol verschicken will?

Gemäss ADR 3.5 muss da der entsprechende Kleber drauf, die Flasche muss getestet sein und muss gut verpackt werden. Absorbtionsmaterial muss rein, falls die Flasche ausläuft. Die Verpackung um die Flasche muss aus starkem Material bestehen, so dass die Kiste nach 24h nicht deformiert wird, wenn sie unter 3m Ihresgleichen begraben wird. Dann noch ein paar Falltests und man darf bis zu 1000 Packete auf einmal transportieren.

Was ist anders bei den IATA DGR?

Zuletzt bearbeitet von Cesche; 25.01.2011 17:52.
Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: Cesche] #12268 26.01.2011 10:33
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UHeins Offline
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Lieber Kollege,

bitte wende dich vertrauensvoll an einen spezialisierten Dienstleister, der die gesamte Gefahrgut-Sendungsabwicklung für Gelegenheitsversender abwickelt. Wir leben in einer arbeitsteiligen Gesellschaft, da macht das Sinn. Und unter Sicherheitsgesichtspunkten sowieso.

Solche Dienstleister (Cargo Services) gibt es üblicherweise an jedem Flughafen, der mit Luftfracht zu tun hat.


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: UHeins] #12269 26.01.2011 13:02
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Cesche Offline OP
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Um den Spezialisten kommen wir nicht rum. Ist auch besser so, denn als Laie ist bei mir die Gefahr zu gross etwas zu überlesen oder falsch zu verstehen. Ich bin glücklicherweise an die 2009 Version des IATA DGR rangekommen. Das Kapitel "Dangerous Goods in Excepted Quantities" ist mindestens sehr ähnlich zu dem ADR Kapitel 3.5.


Im IATA DGR und im ADR steht zu diesem Thema:
-Man braucht ein inner packing (z.B Ethanolflasche aus Plastik) mit mind. 0.2 mm Wandstärke.
-Die Flasche muss in einem intermediate packing aufbewahrt sein, welches Aufsaugmaterial und Polstermaterial enthält.
-Das intermediate package muss in einer outer packing (solide starre Box) fixiert sein.
-Für Ethanol dürfen max. 30 ml Falschen (total 500 ml) in einer Box versandt werden.

-Das Packet muss einen Falltest aus 1.8m und einen Drucktest überstehen.
-Das Packet muss mit einem 10x10 cm "Exepted Quantity Package Mark" Aufkleber versehen werden. Die UN Nummer muss drauf und der Absender.
- The Shipper's Declaration for Dangerous Goods is not required.

Die Liste ist nicht vollständig.

Weitere Infos zum Ethanol:
Limited Quantity (max. 1L bei max. 2x 0.5L Flasche) kann gemäss Y305 in Passenger and Cargo Flugzeugen transportiert werden. Die äussere Verpackung muss eine Solid plastic box sein. Für bis zu 5L muss bereits die Packaging Instruction 305 beachtet werden (hier braucht es speziell geprüfte Verpackungen z.B 4H2 plastiv box). Ab 5L bis 60L ist der Lufttransport nur noch mit Cargo-only Flugzeugen erlaubt (Siehe 307).

Was bedeutet aber "Solid plastic box" bei packing instruction Y305? kann das jede beliebige box sein, die die Falltest übersteht?

Zuletzt bearbeitet von Cesche; 27.01.2011 11:52.
Re: Ethanol (class3, PG II) / un1170 Vorschrift [Re: Cesche] #12270 31.01.2011 12:23
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avs Offline
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Hallo,

Finger weg von der IATA 2009 - jetzt haben wir 2011.

Antwort von Admin ist die einzig RICHTIGE!!!!

Gruss


Flughafen-Frachtzentrum
Modul C, 1. OG, Zimmer 135
85356 MUNICH

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