Hallo,
wir befördern auch Abfälle, die Gefahrgut sind in loser Schüttung. Zuerst einmal muss man sich überlegen, ob die Beförderung in loser Schüttung zugelassen ist. Danach sollte man prüfen ob die Container, auch für das entsprechende Gefahrgut zugelassen sind. Wir haben uns extra für die Beförderung von ölhaltigen Betriebsmitteln BK2-Gefahrgutcontainer angeschafft. Diese besitzen eine BAM-Zulassung.
Kennzeichnen musst du die Beförderungseinheit auf jeden Fall.
Meiner Ansicht nach spielt die Klasse 8 hier die größte Rolle. Ist eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemmler-Zahl) vermerkt, musst du die Beförderungseinheit auch dementsprechend nach ADR mit dieser Zahl kennzeichnen.
Prüf doch mal auf Grund des Sicherheitsdatenblattes der Stoffe um welche UN-Nummern es sich handelt, wie mein Vorredner das schon gesagt hat. Diese sind unabdingbar um überhaupt etwas zur Beförderung zu sagen.
Beste Grüße
Iceman