Die Gasflasche in die Fahrgastzelle zwischen Beifahrersitz und Rückbank einklemmen. Damit wäre das Thema Ladungssicherung schon mal erledigt.
Das kann man so nicht stehenlassen.
Die Sitzpolster sind zu nachgiebig, eine sichere Befestigung nur durch ein derartiges "Einklemmen" ist nicht unbedingt gewährleistet und stellt keine Ladungssicherung nach dem "Stand der Technik" dar.
Auch ist ein PKW in der Regel (fehlende Belüftung) nunmal nicht für den gewerblichen Transport von Gasflaschen geeignet.
(Ein kurzer Verweis auf
§ 22 StVO und
§ 31 StVZO sei gestattet.
Literaturtipp:
Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern des IGV.