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SDB Tischtennisbälle #12332 02.02.2011 05:13
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

in der Belegschaft will mir keiner glauben, dass der Transport von Tischtennisbällen (UN2000) dem Gefahrgutrecht unterliegt. Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt und kein SDB für Tischtennisbälle gefunden. Kann mir bitte einer helfen?


Gruß

Udo

Re: SDB Tischtennisbälle [Re: Udo Freitag] #12333 02.02.2011 09:30
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GG1 Offline
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Hallo Udo,

nach dem 35 Amd. sind Bälle mit Gasen der Klasse 2.2 die zur Sportausübung beabsichtigt sind im IMDG Code freigestellt (siehe 2.2.2.6, Punkt 2).

Im Straßenverkehr dürfte die Freistellung nach 1.1.3.2 c) für die Tischtennisbälle zur Anwendung kommen.

Grüße
GG1


Zuletzt bearbeitet von GG1; 02.02.2011 09:35.
Re: SDB Tischtennisbälle [Re: Udo Freitag] #12334 02.02.2011 09:30
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Dangerman Offline
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Moin,

ich denke mir, daß man auch nur ein SDB für Zelluloid (UN2000) finden wird, aus dem Tischtennisbälle ja bekanntermaßen gefertigt werden und deshalb dieser UN-Nummer zugeordnet sind.
Aber vielleicht hat ja doch jemand so ein seltenes Exemplar zur Hand, welches namentlich auf Tischtennisbälle aufgemacht ist.

Gruß
Dangerman

Re: SDB Tischtennisbälle [Re: GG1] #12335 02.02.2011 11:21
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Gerald Online
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Hallo GG1,
ich muss Dich leider berichtigen, die Tischtennisbälle fallen nach ADR unter 1.1.3.2 g) "Gasen, die in zur Sportausübung vorgesehenen Bällen enthalten sind..".


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: SDB Tischtennisbälle [Re: Gerald] #12336 02.02.2011 11:59
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GG1 Offline
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Hallo Gerald,

danke für die Klarstellung, ich hatte noch ins 2009er ADR geschaut; nicht ins 2011er.

Grüße
GG1

Re: SDB Tischtennisbälle [Re: GG1] #12337 02.02.2011 18:30
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

bis dato war ich der Auffassung, dass Tischtennisbälle als Gefahrgut der Klasse 4.1 mit der UN-Nr. 2000 befördert werden. Wie kann hier die Freistellung für Bälle mit Gasen der Klasse 2.2 in Anspruch genommen werden?

Gruß

Udo

Re: SDB Tischtennisbälle [Re: Udo Freitag] #12338 03.02.2011 08:35
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exag Offline
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Hallo Udo,

Ping-Pong Bälle unter der UN 2000 wären aber etwas unhandlich, weil es sich dort um Zelluloid Blöcke / Stangen / Platten usw. handelt, und zum einen springen die wohl sehr schlecht und sind bestimmt auch schwerer als die vorgeschriebenen 2,7g :-)

Ein MSDS habe ich auch nicht, aber einen Hinweis aus dem CFR49 der USA (siehe Anhang), vielleicht überzeugt das ja Deine Kollegen (Erster Satz Seite 34).
Gruß
Volker

Anhänge
13040-hazmat.pdf (0 Bytes, 1958 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von UHeins; 03.02.2011 11:34.
Re: SDB Tischtennisbälle [Re: Udo Freitag] #12339 16.02.2011 13:40
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tiefflieger Offline
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Antwort auf
...Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt und kein SDB für Tischtennisbälle gefunden. Kann mir bitte einer helfen?...

Tischtennisbälle dürften unter die Definition des Erzeugnisses nach Art. 2, VO 1272/2008 (CLP bzw. GHS) fallen.
Antwort auf
Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt;

=> die entsprechenden gefahrstoffrechtlichen Regelungen greifen hier üblicherweise nicht => kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich.

Re: SDB Tischtennisbälle [Re: tiefflieger] #12340 17.02.2011 10:08
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Andreas_A Offline
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Ich teile die Ansicht von tiefflieger.

Laut CLP-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt dann erstellt werden, wenn ein Stoff/Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt.

Das ist m.E. hier nicht der Fall.

Dazu kommt noch, dass es sich hier wohl um ein Erzeugnis handelt, für das es zwar zahlreiche Pflichten nach REACh gibt, darunter aber nicht die Pflicht, ein Sicherheitsdatatenblatt zu erstellen.

Viele Grüße,
Andreas Arnold


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