in der Belegschaft will mir keiner glauben, dass der Transport von Tischtennisbällen (UN2000) dem Gefahrgutrecht unterliegt. Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt und kein SDB für Tischtennisbälle gefunden. Kann mir bitte einer helfen?
ich denke mir, daß man auch nur ein SDB für Zelluloid (UN2000) finden wird, aus dem Tischtennisbälle ja bekanntermaßen gefertigt werden und deshalb dieser UN-Nummer zugeordnet sind. Aber vielleicht hat ja doch jemand so ein seltenes Exemplar zur Hand, welches namentlich auf Tischtennisbälle aufgemacht ist.
Hallo GG1, ich muss Dich leider berichtigen, die Tischtennisbälle fallen nach ADR unter 1.1.3.2 g) "Gasen, die in zur Sportausübung vorgesehenen Bällen enthalten sind..".
bis dato war ich der Auffassung, dass Tischtennisbälle als Gefahrgut der Klasse 4.1 mit der UN-Nr. 2000 befördert werden. Wie kann hier die Freistellung für Bälle mit Gasen der Klasse 2.2 in Anspruch genommen werden?
Ping-Pong Bälle unter der UN 2000 wären aber etwas unhandlich, weil es sich dort um Zelluloid Blöcke / Stangen / Platten usw. handelt, und zum einen springen die wohl sehr schlecht und sind bestimmt auch schwerer als die vorgeschriebenen 2,7g :-)
Ein MSDS habe ich auch nicht, aber einen Hinweis aus dem CFR49 der USA (siehe Anhang), vielleicht überzeugt das ja Deine Kollegen (Erster Satz Seite 34). Gruß Volker
...Ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt und kein SDB für Tischtennisbälle gefunden. Kann mir bitte einer helfen?...
Tischtennisbälle dürften unter die Definition des Erzeugnisses nach Art. 2, VO 1272/2008 (CLP bzw. GHS) fallen.
Antwort auf
Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt;
=> die entsprechenden gefahrstoffrechtlichen Regelungen greifen hier üblicherweise nicht => kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich.
Laut CLP-Verordnung muss ein Sicherheitsdatenblatt dann erstellt werden, wenn ein Stoff/Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt.
Das ist m.E. hier nicht der Fall.
Dazu kommt noch, dass es sich hier wohl um ein Erzeugnis handelt, für das es zwar zahlreiche Pflichten nach REACh gibt, darunter aber nicht die Pflicht, ein Sicherheitsdatatenblatt zu erstellen.