Da ja die neue GGAV noch nicht verfügbar ist stellt sich mir die Frage wie ich micht richtig verhalte wenn ich derzeit die Ausnahme 55 anwenden möchte. Ein Duldungsersuchen ist ja schließlich noch keine Bestimmung. Gibt es eine aktuelle Abschrift woran ich erkennen kann und dies auch bei den Kontrollorganen nachweisen kann das diese Ausnahme noch gültig ist? Oder bin ich derzeit nur auf der sicheren Seite wenn die Ausnahme 55 nicht angewendet wird?