Hallo,
sieh mal unter Kapitel 5.3.6 -Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe- nach, da wird eine Verbindung zu 5.3.1 - Anbringen von Großzetteln (Placards)-hergestellt.
Unter Absatz 5.3.1.1.5 steht dann "Großzettel (Placards), die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt sein." <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />