Hallo,
ich habe ein Kühlaggregat zu verschicken, das aber befüllt ist mit 5,5 kg Kältemittel R22 (Chlordiflourmethan, UN 1018). Ich glaube mich erinnern zu können, dass in z.B. Kühlschränken enthaltenes Kältemittel entweder nicht als Gefahrgut oder besonders gekennzeichnet werden muß, finde aber die Stelle nicht mehr, wo auf diese Thematik eingegangen wird.
Genauer gesagt: ich habe den Passus im ADR 1.1.3.1. b) und suche einen entsprechenden Passus im IMDG.
Hätte bitte jemand einen Tip für mich? Vielen Dank!
Siegfried Mader
Zuletzt bearbeitet von S. Mader; 01.03.2011 12:49.