Tunnelbeschränkungscode: Beförderungspapier
#12541
09.03.2011 12:11
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Puck40
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Hallo,
falls der Tunnelbeschränkungscode angegeben werden muss, an welcher Stelle im Beförderungspapier muss bzw. darf dieser angegeben werden ?
Grüße Puck 40
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Re: Tunnelbeschränkungscode: Beförderungspapier
[Re: Puck40]
#12542
09.03.2011 12:23
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Claudi
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Hallo,
hinter die Verpackungsgruppe, siehe 5.4.1.1.1 k) und die Hinweise unter k)
Beispiel: UN 1263 Farbe, 3, III, (D/E)
Angegeben werden muss der TC eigentlich immer, man darf ihn nur unter bestimmten Umständen weglassen.
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Re: Tunnelbeschränkungscode: Beförderungspapier
[Re: Claudi]
#12543
09.03.2011 13:39
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Gerald
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Hallo Claudi, den TBC muss Du nicht unbedingt angeben, siehe 5.4.1.1.1 k)zweiter Satz "Der Tunnelbeschränkungscode muss im Beförderungspapier nicht angegeben werden, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird." Nur die Frage ist ja. Kommt ein Tunnel oder nicht? Und wenn man auf eine Umleidung muss, da kann dann schon mal ein Tunnel kommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> Und deshalb ist es immer besser den TBC im Beförderungspapier anzugeben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Tunnelbeschränkungscode: Beförderungspapier
[Re: Claudi]
#12544
09.03.2011 14:18
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Puck40
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Hallo,
danke für die Rückmeldungen. Ich habe es bisher auch an dieser Stelle vermerkt. Kann eigentlich ein Bußgeld verhängt werden, falls man den TBC an einer anderen Stelle, z.B. vor der VG vermerkt ?
Grüße Puck 40
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Re: Tunnelbeschränkungscode: Beförderungspapier
[Re: Puck40]
#12545
09.03.2011 14:32
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Claudi
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Strenggenommen ja, denn der Gefahrgutdatenblock darf nicht unterbrochen oder dessen Reihenfolge verändert sein.
"Bestraft" werden kann alles, was in §37 GGVSEB als Ordnungswidrigkeit definiert ist und da findet sich in §37 Abs. 1 Nr. 4 h): [wer] entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 8 (Absenderpflicht) nicht dafür sorgt, dass ein Beförderungspapier mit einer geforderten Angabe oder einem geforderten Hinweis mitgegeben wird,
Kostet dann 200 ¤ + Gebühren, falls es zur Anzeige gebracht wird.
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