Einstufung Gemisch
#12546
09.03.2011 17:47
|
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2
Chemist
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2 |
Moin moin!
Nachdem ich auf dieses interessante Forum gestoßen bin habe ich auch gleich eine erste Frage:
Ich muß für die Erstellung eines MSDS einem Gemisch, bestehend aus einem giftigen organischen Feststoff (90%, ADR-Klasse 6.1, UN 2811, Verpackungsgr. III) und einer -- anhaftenden -- brennbaren Flüssigkeit (10 %, ADR-Klasse 3, UN 1193, Verpackungsgr. II) eine UN zuordnen. Das Gemisch ist ein Feststoff.
Bei der Ermittlung der überwiegenden Gefahr -- Tabelle ADR/RID 2.1.3.10 -- bekomme ich nun eine Klassifizierung 3 II. -- also eine brennbare Flüssigkeit als Hauptgefahr...
"Gefühlsmäßig" fände ich UN 2926 oder auch UN 2930 passender...
Über Ideen/Hilfen zur Einstufung wäre ich sehr dankbar und freue mich auf Kommentare!
Einen schönen Gruß ins WWW,
Chemist
|
|
Re: Einstufung Gemisch
[Re: Chemist]
#12547
10.03.2011 09:31
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo Chemist, wenn dein Gemisch fest ist, kann es nicht mehr unter die Klasse 3 fallen, die behandelt nämlich flüssige Stoffe. Dein "Gemisch" gehört, wenn denn die Einstufungskriterien zutreffen, in die Klasse 4.1 (entzündbare feste Stoffe ...). Somit käme, wenn ich das richtig gelesen habe 4.1 II oder 4.1 III zur Anwendung. Gruß Gandalf
|
|
Re: Einstufung Gemisch
[Re: Gandalf]
#12548
10.03.2011 10:19
|
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2
Chemist
OP
Neuling
|
OP
Neuling
Registriert: Mar 2011
Beiträge: 2 |
Danke für deine Antwort!
Für mich stellt sich dann aber noch die Frage der Hauptgefahr: giftig oder brennbar?!
Hauptgefahr Brennbar UN 2926 Entzündbarer Organischer Fester Stoff, Giftig, N.A.G.
oder
Hauptgefahr Giftig UN 2930 Giftiger Organischer Fester Stoff, Entzündbar, N.A.G
Da gibt es doch bestimmt eine Priorität -- oder?
|
|
Re: Einstufung Gemisch
[Re: Chemist]
#12549
10.03.2011 15:54
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo Chemist, Für mich stellt sich dann aber noch die Frage der Hauptgefahr: giftig oder brennbar?! Somit käme, wenn ich das richtig gelesen habe 4.1 II oder 4.1 III zur Anwendung. Das ergibt sich aus der Tabelle 2.1.3.10. Klären musst du welche VP für die Einstufung in 4.1 in Frage kommt. Und vielleicht setzt du dich noch einmal mit den Kriterien für die Klassen 3 und 4.1 bzw. den Bedingungen/Begriffsbestimmungen für flüssige und feste Stoffe auseinander. Auf der einen Seite schreibst, du dein Gemisch sei fest, andererseits sprichst du auch von anhaftender Flüssigkeit (so aus der Ferne am Bildschirm lässt sich dein Gemisch natürlich schwer beurteilen). Sollte eine eindeutige und/oder nachvollziehbare Zuordnung nicht möglich sein, solltest du überlegen ein entsprechendes Labor damit zu beauftragen diese Kriterien zu prüfen. Gruß Gandalf
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|