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Einstufung Umweltgefährdung #12632 22.03.2011 19:23
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo Kollegen,

habe mal eine allgemeine Frage.

Die Einstufung "umweltgefährdend" muss ja seit dem ADR 2009 durchgeführt werden. Ich habe nun folgende Frage, und bin gespannt wie Ihr das seht.

Ich bin der Meinung, ein Stoff ist nur dann umweltgefährdend, wenn er im Sicherheitsdatenblatt die Gefahr "N" aufweist, sonst nicht.

Habe schon gehört, manche ziehen noch die Wassergefährdungsklasse her.

Wie seht ihr das, ist ein Stoff nur dann umweltgefährdend wenn er ein "N" als Gefahr aufweist, oder seht ihr die Wassergefährdungsklasse auch als Kriterium.

Bin gespannt auf Eure Ansicht.

Mfg Iceman

Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Iceman_1986] #12633 24.03.2011 11:19
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Dieter2010 Offline
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Hallo Iceman,

Aus meiner Sicht muss ein Stoff die Kriterien R50; R50/53; R51/53 erfüllen, um den Buchstaben "N" zu erhalten und damit als umweltgefährdend zu gelten.


Viele Grüße

Dieter
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Dieter2010] #12634 24.03.2011 11:41
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Stefan Offline
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Hallo Iceman,

wassergefährdende Stoffe sind entsprechend der VwVwS einzustufen. Hier sind für die R-Sätze Punkte hinterlegt, nach denen die Wassergefährdungsklasseneinstufung erfolgt. Die für uns relevanten R-Sätze R50; R50/53; R51/53 resultieren in 8 bzw. 6 Punkte, was eine Einstufung in die WGK 2 bedeutet.
Also ist ein Stoff, der als umweltgefährlich (N) klassifiziert ist, auch automatisch wassergefährdend. Nach ChemG gelten für die Einstufung als umweltgefährlich auch die o.g. R-Sätze; also kann man wohl die Wassergefährdung mit der Umweltgefährdung gleichsetzen, da die gleichen Kriterien herangezogen werden.

Grüße
Stefan

Zuletzt bearbeitet von Stefan; 24.03.2011 11:54.

per aspera ad astra
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Stefan] #12635 24.03.2011 12:48
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich denke ich muss meine Frage spezifizieren:

Ich habe einen Stoff der die WGK 2 aufweist.

Jedoch weißt er keinen entsprechenden R-Satz auf für Umweltgefährdung.

Ist dieser Stoff nun als umweltgefährdend einzustufen??

Danke für eure Hilfe.

Gruß Iceman

Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Iceman_1986] #12636 24.03.2011 12:55
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Stefan Offline
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Spontan würde ich sagen: Nein. Wenn die Kriterien nach ADR nicht erfüllt sind, muss gem. 2.2.9.1.10.5 b) keine Einstufung als umweltgefährdend erfolgen.

Grüße
Stefan


per aspera ad astra
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Stefan] #12637 24.03.2011 13:13
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Dieter2010 Offline
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Hallo,

wenn keiner der o.g. R-Sätze zutrifft, dann ist nicht als umweltgefährdend einzustufen.


Viele Grüße

Dieter
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Iceman_1986] #12638 24.03.2011 14:22
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Rupert Offline
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Hallo Iceman,

eigentlich ist es umgekehrt.
Man zieht die R-Sätze heran um einen Stoff in eine WGK einzuteilen.
Wassergefährdende Stoffe sind im Anhang 2 der VwVwS teils namentlich genannt.
Wenn ein Stoff, dort nicht genannt wird, dann erfolgt die Einstufung über ein Punktesystem:
z.B. für R51/53 bekommt der Stoff 6 Punkte. -> 5 bis 8 Punkte: WGK 2,
Für R52/53 bekommt der Stoff 4 Punkte. 0 bis 4 Punkte: WGK 1.
Hätte dieser Stoff noch eine andere Gefahr, z.B. R62 (Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) dann bekommt er noch mal 2 Punkte dazu, in Summe dann 6 Punkte: -> 5 bis 8 Punkte: WGK 2

Das wäre dann wichtig, weil dieser Stoff kein Gefahrgut der Klasse 9 wäre, aber trotzdem als WGK 2: wassergefährdend eingestuft wäre.

Bei Gemischen gibt es dann noch eine zum Chemikalienrecht abweichende Berechnung.
So kann es immer wieder zu Abweichungen kommen.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Rupert] #12639 24.03.2011 14:30
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Stefan Offline
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Da wir hier von zwei unterschiedlichen Rechtsgebieten reden:
wenn der Stoff als umweltgefährlich (N nach Chemikalienrecht) eingestuft ist, dann ist er auch als umweltgefährdend im Sinne des ADR einzustufen.

Grüße
Stefan


per aspera ad astra
Re: Einstufung Umweltgefährdung [Re: Iceman_1986] #12640 25.03.2011 10:13
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Andreas_A Offline
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Guten Morgen :-),


die Kriterien für die Umweltgefährdung findet man in 2.2.9 ADR (und in ähnlicher Form in der CLP-Verordnung). Als Basis dienen v.a. EC50- und LC50-Werte, zusätzlich werden noch die (neuen) M-Faktoren und Log Pow-Werte benötigt.


Die Wassergefährdung wird in der vwvws definiert. Für Gemische gibt es eine Möglichkeit, aus den R-Sätzen die Wassergefährdungsklasse zu berechnen. Allerdings spielen hier neben den Sätzen für die Umweltgefahr (R50, 51, 52, 53) auch R-Sätze für Gesundheitsgefahren (v.a. bei cancerogenen Eigenschaften) eine Rolle. Z.B. trägt R39/37 genauso 6 Punkte zur WGK-Berechnung bei wie R51/53 - R39/27 zieht jedoch das Symbol "T+" nach sich, nicht "N" und bekäme trotzdem WGK2.


In den meisten Fällen kann man wohl davon ausgehen, dass eine höhere WGK (2 oder 3) auch irgendeinen R-Satz zur Umweltgefahr mit sich bringt. Aber daraus einen Automatismus ableiten zu wollen, halte ich für gefährlich.


Viele Grüße,
Andreas Arnold

Zuletzt bearbeitet von Andreas_A; 25.03.2011 10:14.

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