Ausweiss und ADR Bescheinigung
#12655
23.03.2011 12:58
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Baxter
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Hallo,
ich habe mal ein Frage . Ein Fahrer fährt zu einem Terminal im Hamburg und soll dort Gefahrgut in Stückgut form laden .
Der Fahrer legt bei der Abfertigung seinen ADR Schein und Personalausweiss vor.
Die Grundlage für dei Vorlage der ADR Bescheinigung entnehme ich § 7.5.1.2 des ADR !
Woher nehme ich den das mit dem Personalausweiss ? Was kann ich da als rechtliche Grundlage nehmen ?
Danke für die Hilfe
Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12656
23.03.2011 13:15
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HolgerT
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Naja, 8.1.2.1 d mit Verweis auf 1.10.1.4 verlangt einen "Lichtbildausweis" für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung. ... ob es nun unbedingt der Personalausweis sein muss ... und ob die neue ADR-Schulungsbescheinigung nach 8.2.2.8.5 (mit Foto) dann ausreichend ist, bleibt sicher abzuwarten.
Gruß, Holger.
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: HolgerT]
#12657
23.03.2011 13:23
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Baxter
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8.1.2.1 und 1.10.1.4 sagen meiner Meinung ja nur aus das er einen Lichtbildausweiss mitführen muss aber nicht das er bei der Abholung diesen Vorzuzeigen hat .
Damit Stehe ich Immer noch an der gleichen Stelle .
Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12658
23.03.2011 13:34
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Stefan
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Hallo Südwest,
dann nimm doch den 1.10.1.2 als Grund...
Grüße Stefan
per aspera ad astra
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12659
23.03.2011 13:39
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Gandalf
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Hallo Suedwest, soweit mir bekannt gibt es dazu keine Rechtsgrundlage. Man kann zwar intern festlegen, dass ein Fahrer den PA vorzeigen muss, wenn er das aber nicht will, kann man ihn nicht dazu zwingen, es sei denn man ist Mitarbeiter einer Behörde die dazu die Befugnis hat (z.B. Polizei). Wenn also der Fahrer nicht will, kann man ihn allenfalls nicht abfertigen oder die Zufahrt zum Gelände verweigern oder sonstwas, aber eben nicht zum Vorzeigen des PA "zwingen". Gruß Gandalf
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12660
23.03.2011 13:40
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HolgerT
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... richtig, richtig, aber warum mitführen, wenn man ihn nicht irgendwem zeigen braucht?
... und vor der Beladung müssen ja die Vorschriften auf Einhaltung geprüft werden (siehe auch 7.5.1), wie, wenn man sich den Lichtbildausweis nicht zeigen läßt?
... und "zwingen" geht ja schon gar nicht, der Fahrer erhält eben nur kein Produkt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß, Holger.
Zuletzt bearbeitet von HolgerT; 23.03.2011 13:44.
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: HolgerT]
#12661
23.03.2011 13:44
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... wir sind uns ja als Gefahrgutbeauftragte einig !*püh* Aber ich habe da einen Oberschlauen ... in einer Verwaltung einer Spedition sitzen der meinte er müsse für alles eine rechtliche Grundlage haben .
Aber das ich nicht auf 1.10.1.2 gekommen ... Danke für den Tip
Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12662
23.03.2011 14:00
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Gerald
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Hallo, sieh doch mal Bitte im den § 2a des "Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung" nach, hier ist die Pflicht für bestimmte Berufgruppen geregelt den Personalausweis oder Reisepass oder Ersatz mitzuführen, und unter dies Gruppe "Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe (nicht: Werkverkehr)" fallen nun mal die Kraftfahrer. Die Fahrer sind daüber unterschriftlich zu belehren und die Strafen sind nicht Ohne. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Baxter]
#12663
23.03.2011 16:35
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,
in den Gefahrgutvorschriften wird nicht gesagt, dass ein Lichtbildausweis ein Personalausweis sein muss. Für eine sichere Beförderung gefährlicher Güter wäre es doch wesentlich sinnvoller, sich den amtlichen Führereschein ( ist auch ein Lichtbildausweis ) zeigen zu lassen. Dann würde ich meiner Sorgfaltspflicht als Verlader etc. doch wesentlich besser nachkommen, es geht doch um die sichere Beförderung gefährlicher Güter. Denn es könnte doch sein, dass der Fahrer nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ( Führerschein ) ist und es aus finanziellen oder anderen Gründen versucht zu verheimlichen. Dann dürfte er das Fahrzeug bzw. das Gefahrgut nicht mehr befördern. Verlange ich nur ADR Schein und Personalausweis könnte ich nie feststellen, ob er überhaupt im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Re: Ausweiss und ADR Bescheinigung
[Re: Wolfgang]
#12664
23.03.2011 16:48
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HolgerT
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... so ist es richtig, in den Unterweisungen meiner Mitarbeiter (Verlader/Befüller) sage ich es ganuso wie es Wolfgang geschrieben hat.
... die ADR-Schulungsbescheinigung hat man wahrscheinlich und wird sie so schnell nicht los (?), den Führerschein ist man heutzutage wahrscheinlich u. U. recht schnell los ...
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß, Holger.
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