Soweit ich weiß, muß ein Artikel nicht als Gefahrgut transportiert werden. Allerdings fallen mir einige Dinge aus dem Baumarkt ein, die doch sicherlich als Gefahrgut transportiert werden müssen? In unserem Fall handelt es sich um ein Ultra filtration system, eine Art geschlossenes Glasrohr mit Membran. In diesem Gefäß befindet sich eine mit eigenständiger UN-Nummer (Einzeleintragung) legal klassifizierte Flüssigkeit. Es ist quasi als Gerät anzusehen. Hat jemand eine Idee, ob so etwas überhaupt eindeutig Gefahrgut oder kein Gefahrgut ist oder ob das im Einzelfall geklärt werden muss?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Ernest