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Re: Punkteberechnung und Ausweisung [Re: Matthias] #12696 23.11.2011 20:01
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Magnum Offline
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Zur Aussage von Herrn Winklhofer möchte ich noch klarstellen:

Nenninhalt ist die Gebindegröße, nicht die tatsächlich enthaltene Menge!


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Punkteberechnung und Ausweisung [Re: Magnum] #12697 07.12.2011 15:07
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DJSMP Offline
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Das sehe ich anders!

Definition Kap. 1.2 ADR:
"Nominaler Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes:
Das Nennvolumen in Liter des im Gefäß enthaltenen gefährlichen Stoffes "


Zum Ausgangspost vielleicht noch eine Bemerkung:
"wurde ein Gefahrgutwert von 351,6 in Liter ermittelt (also unter 1000 Punkten) Somit unterlag der Transport nicht den ADR Vorschriften.

--> DAS IST MIT VERLAUB TOTALER BLÖDSINN!!!

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