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Schadenersatzforderung ?? #1272 23.11.2003 15:03
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Rupert Offline OP
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Leider läuft ja alles nicht immer nach Plan beim Gefahrengut.

Hier wieder ein Fall aus der Praxis:
Von einem Lieferanten (Erzeuger und Verpacker) wird Gefahrengut bezogen ( Stückgut ) - in der Firma gelagert und dann zu den Kunden weiter ausgeliefert.
Es hat immer alles gepasst, bei der letzten Lieferung stellte es sich aber heraus, dass der Lieferant keine UN-geprüften Gebinde verwendet hat.

Was macht man nun mit der Ware ??
Das sie den Gefahrgutvorschriften nicht entspricht kann man sie weder den Lieferanten zurückschicken noch an den Kunden ausliefern ?
Eine Umfüllung ist zu kosten- und zeitaufwendig.

Wäre es möglich die Ware trotzdem an den Kunden auszuliefern ( ich hoffe es geht kein Aufschrei durch das Forum ) und im Falle einer Beanstandung Schadenersatz vom Lieferanten zu fordern.
Das Problem dabei ist dass man ja die Beförderung vorsätzlich gesetzeswidrig ausführt.
Hat jemand schon ähnliche Problem gehabt ?

lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Schadenersatzforderung ?? [Re: Rupert] #1273 24.11.2003 14:20
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Udo Leithold Offline
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Beiträge: 192
Hallo Rupert,

mit dem vorgeschlagenem Verfahren würde ich sehr vorsichtig sein. Der "geplante Verstoß" wird in Vorsatz ausgelegt und damit kann man keinen anderen Schadenersatzpflichtig machen.
Aber anders herum, der Schaden ist doch schon angerichtet. Jetzt, nachdem der Mangel bekannt ist, sind Mehraufwendungen notwendig, um die Kunden zu beliefern.
Ist zwar gegenüber der Kunden nicht gut, spart aber die Bußgelder.
Es wird doch möglich sein, die vorhandenen Gebinde komplett in zugelassene Verpackungen einzubringen.

Gruß U. Leithold

Re: Schadenersatzforderung ?? [Re: Udo Leithold] #1274 25.11.2003 14:22
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Beiträge: 51
gkleeberger Offline
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Beiträge: 51
Hallo Hr. Rupert, Hr. Leithold,
ich empfehle, den Mangel an den Gb des Lieferanten mit der Aufforderung zur Mägelbeseitigung übergeben.
Soll sich doch der Verursacher mit dem Mangel rumschlagen.
Gleichzeitig ist das ein Lernprozess.
Mit freundlichem Gruß
G.Kleeberger


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