Hallo Rupert,
mit dem vorgeschlagenem Verfahren würde ich sehr vorsichtig sein. Der "geplante Verstoß" wird in Vorsatz ausgelegt und damit kann man keinen anderen Schadenersatzpflichtig machen.
Aber anders herum, der Schaden ist doch schon angerichtet. Jetzt, nachdem der Mangel bekannt ist, sind Mehraufwendungen notwendig, um die Kunden zu beliefern.
Ist zwar gegenüber der Kunden nicht gut, spart aber die Bußgelder.
Es wird doch möglich sein, die vorhandenen Gebinde komplett in zugelassene Verpackungen einzubringen.
Gruß U. Leithold