Gb Prüfung 2011
#12739
30.03.2011 17:15
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Buchenthal
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Hallo Ihr lieben,
ich arbeite mich gerade durch den Gb-Fragenfundus und stecke bei Fallstudie Nr. 616 fest.
Den Absatz 2.2.62.1.11 hab ich zwar komplett durch, stehe aber trotzdem völlig auf dem Schlauch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Da das im Februar bestellte Buch "Gb-Prüfung" noch nicht eingetroffen ist, hoffe ich auf Eure Hilfe.
Ich bin unsicher, in welche UN-Nr ich die klinischen Abfälle packen soll.
Laut Aufgabenstellung besteht der Verdacht auf Verunreinigung mit einem für Menschen gefährlichen Virus (keine Kulturen).
Aus dem Bauch heraus, würde ich die Abfälle in UN 2814 (weil für Menschen gefährlich) einsortieren. Dieser Virus in der Tabelle unter 2.2.62.1.4.1 auch gelistet, aber leider nur die Kulturen. Wobei Bemerkung 2 ja auch sagt, dass diese Tabelle nicht vollständig ist.
Andererseits, kommt mir wegen der alphabetischen Liste auch die UN 3291 als logisch vor. Aber dann gehts los: 2.2.62.1.11.1 bestätigt mein erstes Bauchgefühl mit UN 2814. Die Formulierung in diesem Absatz sagt mir, dass hier 100 % sicher sein muss, dass ansteckungsgefährliche Stoffe enhalten sind, aber laut Aufgabe besteht ja nur ein Verdacht ....
Also hab ich bei 2.2.62.1.11.2 weitergelesen. Laut Bemerkung 2, sofern ich das richtig verstanden habe, unterliegen kl. Abfälle der EAK 18 01 03 nicht der ADR. Aber...hier gehts um Abfälle bei denen nur eine geringe Warscheinlichkeit für das Vorhandensein von ansteckungsgefährlichen Stoffen besteht.
Und ich denke nicht, dass man den Begriff Verdacht mit "geringe Wahrscheinlichkeit" gleichsetzen kann. Mit "100 %ig sicher" aber auch nicht...
"Unterliegt nicht der ADR" kann eigentliche auch nicht die richtige Antwort sein, weil sonst würden die übrigen Unterfragen zu Verpackung, Dokumentation, Markierung und Kennzeichnung keinen Sinn machen.
So wie ich mich kenne, sehe ich nur wieder die richtige Textpassage vor lauter Buchstaben nicht.
Könnt Ihr mir da bitte weiter helfen???
Vielen lieben Dank im Voraus.
Liebe Grüße aus MYK
Michaela
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Re: Gb Prüfung 2011
[Re: Buchenthal]
#12740
30.03.2011 21:07
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UBurkhard
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Moin, Michaela,
ich habe die aktuellen Unterlagen auch noch nicht, aber hier meine Überlegungen:
Du hast richtig erkannt, das in Kategorie A nur HIV-Kulturen aufgeführt sind, die über ein sehr hohes Infektionspotential verfügen. In die Kategorien A (2.2.62.1.4.1) und B (2.2.62.1.4.2) fallen gemäß Definition nur Stoffe, die in einer solchen Form befördert werden, das bei einer Exposition eine Krankheit hervorrufen werden kann.
Aber es geht hier nicht um Stoffe, sondern um Abfälle.
Abfälle, die aus der medizinischen Versorgung stammen, werden unter 2.2.62.1.11. abgehandelt. Abfälle, die Erreger der Kategorie A enthalten, bekommen nach 2.2.62.1.11.1 die UN 2814 (bei für Menschen gefährliche Erreger) oder die UN 2900 (bei für Tieren gefährliche Erreger).
Im Beispiel besteht der Verdacht, das die Abfälle kontaminiert sind. Bleibt also nur die Deklaration als UN 2814.
Ich hoffe, meine Überlegungen waren verständlich.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Gb Prüfung 2011
[Re: UBurkhard]
#12741
30.03.2011 21:18
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Hallo Udo,
so spät noch am arbeiten ? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Ja, Deine Überlegungen waren sehr verständlich. Darüber hinaus bestätigen sie auch mein Bauchgefühl die klinischen Abfälle (schon allein aus sicherheitsaspekten) der UN 2814 zuzuordnen.
Vielen lieben Dank und noch einen schönen Abend!
Liebe Grüße
Michaela
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Re: Gb Prüfung 2011
[Re: Buchenthal]
#12742
31.03.2011 08:44
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Hallo Michaela, arbeiten ... nunja ... relativ ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Die Einstufung von klinischen Abfällen nach LAGA-Richtlinien und die entsprechende Zuordnung zu UN-Nummern ist nicht immer einfach und so manches Mal auch nicht ganz eindeutig. Und genau diese Uneindeutigkeit hat mich gestern Abend offenbar auch in die Irre geführt ... ich bitte um Entschuldigung, aber es scheint, das ich mit meinen Überlegungen falsch lag und somit meine Aussagen revidieren muss. Es ist offenbar obligatorisch, infektiöse Stoffe aus der humanmedizinischen Versorgung der UN 3291 zuzuordnen; siehe u.a.: BGW-Themen Abfallentsorgung, BGW Themen Gefahrgut. Ich habe daraufhin ein wenig herum telefoniert (u.a. LGA, RKI, Fachentsorger) mit dem Ergebnis, das die Zuordnung der Abfälle zu UN 3291 selbst bei hochkontagiösen Erkrankungen durchaus medizinisch begründbar ist und in der Regel vom verantwortlichen Arzt auch begründet wird. Die UN 2814 wird faktisch nur für Laborabfälle benutzt. (Inoffiziell klingt durch, das diese Einstufung nachvollziehbar ein erhebliches Einsparpotential bei den Entsorgungskosten hat.) Sorry ... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Gb Prüfung 2011
[Re: UBurkhard]
#12743
31.03.2011 09:09
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G. Homann
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Hallo zusammen,
sofern in der Tabelle 2.2.62.1.4.1 die Ergänzung (nur Kulturen) aufgeführt ist, wird der entsprechende Mikroorganismus auch nur dann in Kategorie A eingestuft, wenn er in dieser Form transportiert wird. So ist es z.B. nicht erforderlich, eine Blutprobe eines HIV-Patienten als UN 2814 zu klassifizieren da es sich nicht um eine Kultur handelt (siehe Begriffsbestimmung in 2.2.62.1.3). Sie wird daher der UN 3373 zugeordnet. Kulturen als Abfall gibt es nicht (darf es zumindest nicht geben, da solche Stoffe in der medizinischen Einrichtung, i.d.R. Labor, autoklaviert werden). Der möglicherweise (Veracht) mit HIV kontaminierte Abfall ist somit UN 3291 zuzuordnen.
Gruß aus München Günther Homann
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