Puuhhh....
Lang, lang ist's her. Ich versuch's mal und stelle folgende Überlegung zur Diskussion:
Nach der Tabelle 2.2.7.2.4.1.2 gilt für flüssige Stoffe ein Grenzwert von 10^-4 * A2 für ein freigestelltes Versandstück.
Tc 99m hat laut Tabelle 2.2.7.2.2.1 einen Wert von 4*10^0 TBq für A2.
4*10^0 TBq = 4 TBq, das ganze dann mit 0,0001 multipliziert ergibt 0,0004 TBq = 0,4 GBq = 400 MBq für ein freigestelltes Versandstück.
Damit wären die 4 Spritzen in einem Versandstück an der Grenze.
Grüße
GG1