Vielen Dank,
hat mich ein Stück weiter gebracht.
Sind GVOs weder infektiös noch in der Lage, Lebewesen anders als in der Natur vorkommend zu verändern, treffen Gefahrgutvorschriften nicht zu. Dazu zählen viele S1-GVOs wie E. coli K-12-Wirte mit gentechnisch veränderten, nicht selbstübertragbaren Vektoren.
So weit, so gut.