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fabrikneue Feuerlöscher #12872 18.04.2011 17:24
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo zusammen, kann mir bitte jemand bei dieser Problemstellung helfen?
wenn im Unternehmen ein Fahrzeug mit fabrikneuen Löschern ausgestattet wird, sind diese nur mit dem Jahr der Endkontrolle gekennzeichnet, nicht, wie in der ADR gefordert, mit Monat und Jahr. Gibt es eine Regelung welche es zulässt, dass die Frist der 2-Jährigen Prüfung ab dem Zeitpunkt der Herstellung beginnt (jedoch ist dann immer noch kein Monat vermerkt)?

Kennt jemand einen entsprechenden Passus, der mir hier weiterhilft?

Danke

Vera

Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: Vera Hiltmann] #12873 18.04.2011 18:42
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Gerald Offline
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Hallo Vera,
in der GGVSEB Anlage 2 Ziffer 3.4 steht "Feuerlöschgeräte(zu Abschnitt 8.1.4 ADR)Feuerlöschgeräte nach Unterabschnitt 8.1.4.4 Satz 2 ADR sind ab dem Herstellungsdatum und danach ab dem Datum der nächsten auf dem Feuerlöschgerät angegebenen Prüfung in zeitlichen Abständen von längstens zwei Jahren zu prüfen."

Im § 19 GGVSEB Pflichten des Beförderers steht dann noch unter Ziffer 10 "die Prüffristen nach Unterabschnitt 8.1.4.4 ADR in Verbindung mit Anlage 2 Gliederungsnummer 3.4 oder den zugelassenen nationalen Normen einzuhalten;"
Ich denke das dürfte Deine Frage beantworten, da hier Herstellungsdatum steht, aber eben nicht welche Angaben das Herstellungsdatum enthalten muss.

Nachtrag:
In der GeLa Heft 12/2010 auf Seite 21 bis 23 steht zu diesem Thema ein ausführlicher Artikel.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.04.2011 19:28.
Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: Gerald] #12874 20.04.2011 19:00
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Vera Hiltmann Offline OP
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Hallo Gerald,

danke, das hilft mir weiter.

Frohe Osterfeiertage wünscht Allen
Vera

Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: Gerald] #12875 24.05.2011 13:15
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TDamm Offline
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Hallo Vera,

ich habe mich da schon mit namhaften Herstellern von Feuerlöschern in Verbindung gesetzt. Bin aber nicht weiter gekommen. Die Löscher werden nach DIN hergestellt. Danach muss nur das Datum der Herstellung angegeben werden. Einige Verkäufer gegen dann einen Zettel mit, wo der Käufer das Datum der nächsten Prüfung, gerechnet ab dem Tag des Verkaufes! (wenn dieses im Vorjahr war dann nur noch 12 Monate) aufschreiben und dieses auf den Löscher kleben soll. Dies entspricht nicht dem Gefahrgutrecht und hat nur etwas mit dem Verkauf zu tun. Ich stehe mittlerweile auf dem Standpunkt, dass es in D keinen neuen Feuerlöscher nach dem Gefahrgutrecht gibt.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: TDamm] #12876 26.05.2011 15:06
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Uta Sabath Offline
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Hallo Herr Damm,

ich teile Ihre Meinung. Bei fabrikneuen Löschern ist bei den meisten Verkäufern gar nicht bewußt, für welchen Zweck diese eingesetzt werden. Der Kunde verlangt Feuerlöscher, diese bekommt er ohne Nachweis der nächsten durchzuführenden Prüfung. Nach Baurecht ist dies zulässig.

Wenn dann der Kunde etwas von Gefahrgut murmelt, wird er nur verständnislos angesehen und damit abgespeist, dass alles in Ordnung ist.

Ich werde immer mehr als misstrauisch, wenn ich orginalverpackte Feuerlöscher auf einem Fahrzeug finde. In 100% der Fälle fehlt das Datum der nächsten Prüfung.

Mit den besten Grüßen aus Bielefeld

Uta Sabath

Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: Uta Sabath] #12877 01.06.2011 17:04
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T
Tommy Danger Offline
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Hallo zusammen,

also mein Feuerlöscherhändler des Vertrauens klebt unaufgefordert auf einen fabrikneuen Löscher den Babber mit Datum der Prüfung, Datum der nächsten Prüfung und macht seinen Karlheinz drunter.

Und ich habe nicht einmal etwas sagen müssen.

Die Problematik stellt sich ja nicht nur nach GGVSEB, sondern auch bei dem Einsatz als normaler Löscher in Gebäuden.

Schönen Vatertag!

Re: fabrikneue Feuerlöscher [Re: Tommy Danger] #12878 03.06.2011 10:48
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TDamm Offline
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Hallo Tommy,

das ist ja schon ein Fortschritt.
Aber welches Datum bildet die Grundlage für die Berechnung der zwei Jahre???
Laut ADR das Herstellungsdatum mit Monat und Jahr. Das kennt aber keiner. Nach DIN ist nur das Herstellungsjahr bekannt zu geben. Einige Verkäufer legen nun für den Gefahrgutlöscher das Verkaufsdatum zu Grunde und rechnen zwei Jahre darauf. Das ist aber nicht korrekt.
Problem ist halt, das keiner einen Löscher mehr will, der nur noch 15 Monate gültig ist. Vielleicht sollte man doch wieder zurück zur Jahresfrist und dann auf das Verkaufsdatum abstellen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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