Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

Sondervorschrift S 2 (1) ADR ist gemäß Formulierung für Tankfahrzeuge nicht relevant. Also müssen lediglich die Bedingungen aus 8.3.4 ADR erfüllt sein. Aber Achtung: TC, ortsbewegliche Tanks, Aufsetztanks können auch auf gedeckten Fahrzeugen befördert werden. Dann haben wir ein Ladeabteil und die Vorschrift ist anzuwenden.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer