Einsammeln von Elektrogeräten
#12940
29.04.2011 19:50
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Udo Freitag
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Hallo Forum,
benötige ich für das kostenlose Einsammeln von alten Elektrogeräten z.B. Kühlschränke oder Computer aus Haushalten eine Erlaubnis bzw. behördliche Genehmigung. Oder ist dies den öffentlich rechtlichen Entsorgungsbetrieben vorbehalten.
Gruß
Udo
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: Claudi]
#12942
02.05.2011 20:51
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Udo Freitag
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Hallo Claudi, habe über deinen Link die hilfreiche LAGA M31 gefunden. Komme zum Entschluss, dass das Einsammeln von Elektrogeräten aus dem häuslichen Bereich den öffentlich rechtlichen Entsorgern oder beauftragten Dritten vorbehalten ist. Weiterhin handelt es sich bei Elektrogeräten, ohne Vorbehandlung, im Regelfall um gefährlichen Abfall. Bedeutet, dass man bei Überschreitung der Mengengrenze von 2t pro Kalenderjahr auch der Nachweis- und Transportgenehmigungspflicht unterliegen würde. Wenn man denn beauftragter Dritter wär. Hoffe habe es richtig gelesen.
Gruß
Udo
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: Udo Freitag]
#12943
16.08.2014 17:37
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King_Louie_21
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Bin gerade zufällig über diesen Thread gestolpert. Kurz der Hinweis, dass auf der nächsten Sitzung der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN Mitte September 2014 ein Diskussionspapier zur Gefahrgutrelevanz von Elektroschrott auf der Agenda steht: INF. 12 "Beförderung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten"
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: King_Louie_21]
#12944
21.08.2014 05:38
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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. warnt in einer Pressemitteilung vom 19.08.2014 jetzt auch vor Lithiumbatterien bei der Sammlung und dem Transport von Elektroaltgeräten: http://www.bde-berlin.org/?p=9690
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: King_Louie_21]
#12945
28.11.2014 03:07
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In der Ausgabe 47.2014 der Fachzeitschrift EUWID vom 18.11.2014 wird über ein Treffen der AG Lithiumbatterien des BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft) mit dem BMVI am 12.11.2014 zum Thema Lithiumbatterien in Altgeräten berichtet. Demzufolge wird es nach dem 01.01.2015 nicht geduldet werden, dass Altgeräte mit Lithiumbatterien in loser Schüttung in Gitterboxen befördert werden. Lediglich "große Ausrüstungen" dürfen nach dem 01.01.2015 unverpackt oder auf Paletten befördert werden, wenn die Batterien durch die Ausrüstung selbst geschützt seien.
IT-, Unterhaltungs- und Telekommunikationsgeräte (Sammelgruppe 3) sowie Haushaltskleingeräte (Sammelgruppe 5) fallen nicht unter den Begriff "große Ausrüstung". Für diese Geräte gilt die P909. Laut BMVI sei es zulässig, solche Geräte in big-bags oder in Gitterboxen mit zusätzlichem verschlossenen big-bag oder in Fässern oder in IBC bzw. auch in stabilen, verschließbaren Abfallbehältern zu befördern. Eine Baumusterprüfung ist nicht erforderlich. Außerdem hat das BMVI gegenüber dem BDE auf die multilaterale Vereinbarung M272 verwiesen.
Der BDE scheint mit den derzeitigen Beföderungsmöglichkeiten nicht zufrieden zu sein und hat vom BMVI klarstellende Formulierungen und praxistaugliche Regelungen im ElektroG sowie einen entsprechenden Verweis auf die Anforderungen des ADR gefordert. Das BMVI hat darauf hingewiesen, dass momentan eine Bestandsaufnahme und ein Erfahrungsaustausch auf Ebene der ADR-Staaten stattfindet. Daraus können sich evtl. Änderungen für das ADR 2017 ergeben; mit einer eventuellen Übergangsfrist auf Basis einer Sonderregelung könne frühestens Ende des ersten Quartals 2015 nachgedacht werden.
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: King_Louie_21]
#12946
05.12.2014 13:29
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SONNENSCHEIN
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Hallo King Louie 21
das mit der losen Schüttung in Gitterboxen verstehe ich nicht. Lose Schüttung ist doch definiert über die Begriffsbestimmungen unter 1.2 Container mit min 1m3? Also kann man doch bei E-Schrott in einer Gitterbox nicht von loser Schüttung sprechen, auch wenn der E- Schrott unkontrolliert hinein geworfen wurde. Liege ich da falsch?
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: SONNENSCHEIN]
#12947
05.12.2014 17:17
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King_Louie_21
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das mit der losen Schüttung in Gitterboxen verstehe ich nicht. Das ist von mir fehlerhaft geschrieben worden. Gut, dass es Dir aufgefallen ist. Es muss heißen: Beförderung in loser Schüttung oder in Gitterboxen wird nicht geduldet. Schöne Grüße.
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: King_Louie_21]
#12948
05.12.2014 18:09
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Hallo zusammen, gibt es einen erklärbaren Grund warum keine Gitterboxen (Metall / Kurzschluss?) E-Schrott mit Li- Batterien = UN3091 / UN3481. Das heisst hierfür trifft P 909 Absatz 3 ohne zusätzliche Vorschriften 1+2 aber 3 zu. Ich versuche mal zu interpretieren: E- Schrott in Gitterbox hineingelegt, event. geworfen, so dass die Geräte nicht kaputt gehen (Betonung liegt auf nicht defekte Gehäuse), sind keine lose Schüttung! Die Gitterbox ist eine geeignete Aussenverpackung! = Absatz 3 erfüllt! Die zusätzlichen Vorschrift 3 sagt: Zellen und Batterien müssen innerhalb der Ausrüstung gesichert.... (der Kunststoffsack ist nur als Beispiel angegeben). Wenn man die Geräte, indem die Batterie fest sitzen, (z.B. Akkuschrauber mit Akku, Notebook mit Akku)als Sicherung gegen die übermässige Bewegung betrachtet, müsste man doch P909 erfüllt haben. Es sei denn es sind defekte Akkus dabei. Also was spricht gegen Gitterboxen, Klapprahmen, Kunststoffbehälter? Passen die Argumente oder habe ich einiges vergessen oder zu einfach interpretiert?
Grüsse aus KN
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Re: Einsammeln von Elektrogeräten
[Re: SONNENSCHEIN]
#12949
05.12.2014 22:34
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[...] Die Gitterbox ist eine geeignete Aussenverpackung! = Absatz 3 erfüllt! Die zusätzlichen Vorschrift 3 sagt: Zellen und Batterien müssen innerhalb der Ausrüstung gesichert.... (der Kunststoffsack ist nur als Beispiel angegeben). [...] Das scheint nicht die Interpretation zu sein, die der BDE vom BMVI in der Besprechung am 12.11.2014 gehört hat. Allerdings kenne ich zu dieser Besprechung auch nur den weiter oben bereits genannten Bericht in EUWID. Ich vermute, dass sich bis 30.06.2014 hier noch was tut und es zu Klarstellungen bzw. zu Übergangsfristen auf Basis einer Sonderregelung kommt. Schöne Grüße.
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UN 3480
von fireman - 02.08.2025 20:04
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