- warum bekommt Quecksilber das ich in 60L Fässern als Ausnahme 20 GGVS aus einer Sammelstelle entsorge den Nr. 8 Gefahrzettel. Ist doch nicht Ätzend oder? Der Hommel nennt auch Klasse 8. Ich hätte das unter Klasse 6.1 eingestuft/ belabelt. Kann mir das einer erklären.
Hallo chri,
das Gefahrgutrecht kennt auch die Ätzwirkung auf Metalle (Stahl / Aluminium). Und da Quecksilber mit Aluminium Amalgame bildet ist es als ätzend eingestuft (siehe 2.2.8.1.6 c) 2. Spiegelstrich).
Grüße
GG1
PS: Habe gerade in einer Gefahrgutzeitschrift gelesen, daß Quecksilber ab 2013 "giftig" als Nebengefahr zugeordnet werden wird.