Bekanntlich muss UN 1203 Benzin (Ottokraftstoff) als umweltgefährdender Stoff befördert werden.
Gerätebenzin wird durch die verschiedenen Hersteller ebenfalls als UN 1203 befördert. Nun haben wir festgestellt, dass ASPEN 2 und ASPEN 4 zwar unter UN 1203 Benzin eingestuft sind, aber ohne UGS-Kleber in Kanister > 5L versandt werden. Der Hersteller führt dabei seit der neusten Ausgabe des SDB die für die Einstufung als UGS entsprechenden R-Sätze 51/53 nicht mehr auf. - soweit so gut, aber wie erkennt die Polizei nun während einer Kontrolle ob der Stoff nun richtig gekennzeichnet ist? Das SDB wird ja nicht mitgeführt.
Danke für Eure Mithilfe.
Bernhard