Nein, keine Umverpackung, da der Karton hier die Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung und eben keine Umverpackung ist.
Der Karton muss übrigens nicht geprüft sein... ist natürlich nicht verkehrt, einen hochwertigeren Karton als gefordert zu nutzen.
Entsprechende Symbole? Es kommt bei LQ entweder (alt) eine Raute 10x10cm mit UN1993 drauf oder (neu) eine Raute 10x10 cm mit schwarzen Ecken oben und unten. Ausrichtungspfeile würde ich auch absolut empfehlen (auf zwei gegenüberliegenden Seiten).
Die Dosen müssen natürlich nicht gefahrgutmäßig gekennzeichnet werden, jedoch nach Gefahrstoffrecht.