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Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person?
#13056
19.05.2011 14:52
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Beiträge: 79
Iceman_1986
OP
Vollmitglied
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Beiträge: 79 |
Hallo,
eine kurze Frage. Ist es rechtlich zulässig, dass der Gefahrgutbeauftragte und die beauftragte Person ein und dieselbe Person sind???
Bin mir da nich so ganz sicher, denke aber mal schon.
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Mfg Iceman <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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Re: Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person?
[Re: Iceman_1986]
#13057
19.05.2011 17:32
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Beiträge: 3,134
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, das dürfte kein Problem sein, nur kann ich den Sinn nicht erkennen. Entweder Du bist Gefahrgutbeauftragter oder Beauftragte Person.
Aber ab den 01.09.2011 mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung entfällt die Beauftragte Person nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung, es gibt aber die Möglichkeit diese auf der Rechtsgrundlage des § 14 StGB und § 9 OWiG einzusetzen. Die Unterweisung dieser ist dann gemäß Kapitel 1.3 oder Abschnitt 8.2.3 durchzuführen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.05.2011 17:33.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person?
[Re: Gerald]
#13058
19.05.2011 19:39
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Claudi
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Rechtlich möglich, aber es ist förderlich, wenn man ein bißchen "schizo" ;-) ist - da man sich auch selbst überwachen muss. Also nicht sehr sinnvoll. Es kann zu Konflikten kommen, da man gleichzeitig Stabstelle und Linienfunktion im gleichen Bereich einnimmt und dabei immer abgrenzen muss, ob man gerade etwas als GB oder bP tut.
Die bP entfällt ja nicht, nur deren Rechtsgrundlage ändert sich.
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Re: Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person?
[Re: Gerald]
#13059
20.05.2011 08:20
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GG1
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Beiträge: 499 |
Hallo Gerald,
nun, was die Sinnhaftigkeit angeht kann ich Dir unser Unternehmen nennen:
Ich bin Gefahrgutbeauftragter und auch verantwortlich für die Klassifizierung unserer Produkte / Abfälle (mittlerer einstelliger Millionen Tonnen Bereich). Damit bin ich automatisch auch bP, was irgendwo auch Sinn macht, da der Gefahrgutbeauftragte sich am leichtesten an den Einstufungsregeln "entlang hangeln" kann. Schließlich kann (will?) sich nicht jedes Unternehmen eine eigene Stabsabteilung "Produktsicherheit" leisten.
Grüße GG1
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UN 3480
von fireman - 02.08.2025 18:36
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