Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
#13066
20.05.2011 14:03
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Hallo zusammen,
ich habe die Gefahrgut-Betreuung in unserer Firma grade neu übernommen und hänge nun bei der Klärung unserer genauen Position.
Da wir als Transportdienstleister im Auftrag unserer Kunden größtenteils über KEP-Dienstleister verladen (DHL/UPS/Hermes usw.) bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass wir (wie auch unsere Kunden) in dem Fall eigentlich nur "Auftraggeber des Absenders" sein können, da die KEP-Dienstleister sicherlich nicht im Selbsteintritt mit eigenen Fahrzeugen fahren. Bis ich vorsichtshalber die für vertragliche und rechtliche Dinge verantwortlichen Personen befragt habe. Die sagten mir, dass wir auch "Transportaufträge" mit diesen KEP-Dienstleistern abschließen und nicht nur "Speditionsaufträge". Außerdem wurde ich belehrt, dass es nach HGB den Speditionsauftrag ansich gar nicht so (nach meinem Verständnis) gibt?? *Hilfe - nun bin ich ganz verwirrt* Aber wir kaufen doch nicht konkret den Transport von A nach B ein, sondern "die Organisation des Transportes".
Hat sich hier vielleicht schon mal jemand näher mit dem Thema beschäftigt? Wird es bei uns im Hause nun unnötig verkompliziert, oder stelle ich mir das zu einfach vor? Müssen wir nun jeden Vertrag prüfen, wer als Absender auf den Beförderungs-Papieren eingetragen wird? Hier hängt ja auch eine Kette von Verträgen hinter... .... das kann ja in jedem Vertrag (KD. zu uns/wir zu Dienstleister) anders sein... :-( Unsere Rechtsabteilung war so adhoc leider nicht zu einer Aussage fähig und am Montag muss ich eine Präsi halten :-( Und wenn, dann werden doch sicher unsere Auftraggeber als Absender hinterlegt sein, nicht wir als Spediteur. Falls unsere Auftraggeber Absender sind, was sind wir denn dann?? Wie gesagt - jetzt bin ich ganz verwirrt :-(
Gibt es hier jemanden, der mir einen Tipp geben kann, wie sich das verhält, oder wie ich das Thema am besten in Angriff nehmen kann???
Für einen Tipp wäre ich dankbar!
Simone
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: DTM]
#13067
20.05.2011 18:07
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TDamm
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Hallo,
trösel doch mal den Transport von hinten auf.
Wer ist Beförderer (tatsächlich befördert)? Wer hat einen Vertrag mit diesem Beförderer abgeschlossen? = Absender. Wer hat den Absender beauftragt = Auftraggeber des Absenders. Dan kommt noch Verlader dazu (als unmitelbarer Besitzer übergibt)
Vileicht hilfts.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: TDamm]
#13068
21.05.2011 18:19
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Hallo,
das hieße ja, dass es so einfach wäre, wie ich mir das zunächst auch gedacht habe. :-) Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer der KEP-Riesen mit eigenen Fahrzeugen fährt, oder ist da jemand anders informiert? Kann diese "Ordnung" denn nicht durch komplizierte Verträge durcheinander gebracht werden? Es heißt doch auch, dass Absender der ist, der im Vertrag als Absender steht. Das könnte doch auch ein anderer sein, als der, der tatsächlich den Beförderungsauftrag erteilt, oder nicht? Was wäre denn in so einem Fall?
Fragen über Fragen... ;-)
Simone
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: DTM]
#13069
24.05.2011 08:07
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Claudi
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Absender gemäß Vertrag bezieht sich auf den Beförderungsvertrag (siehe §2 GGVSEB). "Beförderungsvertrag" gibt es so mWn in keiner anderen Vorschrift, gemeint sein soll hier der Frachtvertrag. Also ein Vertrag, der die Durchführung der Beförderung zum Inhalt hat (im Gegensatz zum Speditionsvertrag, der die Organisation beinhaltet).
Frachtführer X fährt als Selbständiger für KEP-Dienst. X ist Beförderer. KEP-Dienst hat mit ihm einen Frachtvertrag nehme ich an. KEP-Dienst ist der Absender. Ihr seid Auftraggeber des Absenders. Und Ihr seid auch Verlader (oder wo auch immer halt verladen wird).
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: Claudi]
#13070
24.05.2011 08:36
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Simone
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: Claudi]
#13071
24.05.2011 13:06
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Absender gemäß Vertrag bezieht sich auf den Beförderungsvertrag (siehe §2 GGVSEB). "Beförderungsvertrag" gibt es so mWn in keiner anderen Vorschrift, gemeint sein soll hier der Frachtvertrag. Also ein Vertrag, der die Durchführung der Beförderung zum Inhalt hat (im Gegensatz zum Speditionsvertrag, der die Organisation beinhaltet). Hallo Claudi, ich würde das nicht auf den Frachtvertrag nach HGB abstellen. Ein Frachtführer (Erfüller des Vertrages) muss nicht die Beförderung durchführen. Er kann auch Unterfrachtführer einsetzen. Nach meiner Auffassung ist ein Beförderungsvertrag ein Teil eines Frachtvertrages. Somit ist nicht Absender der, der im Frachtvertrag genannt wird, wenn dieser nicht im Beförderungsvertrag vereinbart wird. Ganz Spannend wird es im gebrochenen Verkehr. Dann beauftragt jemand ein Unternehmen mehrer unterschiedlichster Beförderungsfälle (Frachtverträge) für eine Teilstrecke der jeweiligen Frachtverträge in einem LKW zu befördern.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: TDamm]
#13072
26.05.2011 09:18
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Hallo,
im Sammelgut und KEP-Versand haben wir ja ausschließlich gebrochene Verkehre. Eine direkte Verladung von Gefahrgut haben wir gar nicht bis ganz selten. Daher war ich ja auch sofort der Auffassung, dass wir kein Absender sein können, sondern nur Auftraggeber des Absenders.
Ich frage mal anders herum: Welche Konstellation muss im Sammelgut bzw. KEP-Versand gegeben sein, damit wir Absender sein können?
Manchmal habe ich den Eindruck, ich verstehe gar nichts mehr... :-(
Danke für Eure Unterstützung!
Simone
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Re: Auftraggeber des Absender oder Absender/KEP
[Re: DTM]
#13073
26.05.2011 10:17
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Andreas_A
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"Manchmal habe ich den Eindruck, ich verstehe gar nichts mehr..."
Aller Anfang ist schwer :-) Und wenn dann noch die Frage dazu kommt, wie die vertragliche Situation zwischen KEP und dessen Partner aussieht, dann ist das m.E. wirklich schwierig zu durchschauen.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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