Hallo Antoniohopkins,
was spricht dagegen, den Absender auf den Fehler im Beförderungspapier hinzuweisen und um Verbesserung der Fehler zu bitten?
Es würde mich wundern, wenn der Gefahrgutbeauftragte (in dieser Funktion) ein Beförderungspapier erstellt oder übergibt - das ist laut GGVSEB Pflicht des Absenders.
Viele Grüße,
Andreas Arnold