Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

wir reden ja alle von der UN-Nummer 3363. Da das ADR über 1.1.3.1 b) von der Anwendung der Vorschiften befreit und zur Verpackung relativ wenig aussagt, ist es sinnvoll mal bei den anderen Verkehrsträgern nachzuforschen. Z. B. ist der IMDG-Code in diesem Fall sehr hilfreich. Die Verpackungsvorschrift 907 gibt dazu informative Auskünfte. Wenn also so verpackt wird, sind die Verpacker auf der richtigen Spur.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer