Hallo verehrte Kollegen,
nachdem ich jetzt zufällig in den Tiefen des WWW auf die
RSEB 2011 gestoßen bin, habe ich eine kleine Verständnisfrage - irgendwie hängt's ...
Bisher war es ja so, das außerhalb von ADR 1.1.3.1 e) "Notfallbeförderung" in Fahrzeugen der Notfallrettung mitgeführte Sauerstoffflaschen, angeschlossen bzw. als Reserveflasche, nach ADR 1.1.3.1 b) i.V.m. GGVSEB Anlage 2, Nr. 2.1 Buchst. b) i.v.m RSEB (2009) Nr. 1-3.1 freigestellt war. (Beispiel: Fahrt ohne Patient vom Krankenhaus zur Wache)
Die RSEB 2011 wurde nun in 1-3.1 um die Worte "Geräte in" ergänzt.
Liege ich mit der Annahme richtig, das damit "nur" noch an Beatmungs- bzw. Inhalationgeräte angeschlossene Sauerstoffflaschen nach ADR 1.13.1. b) freigestellt transportiert werden können?
D.h., ich kann in diesen Fahrzeugen die notwendigen Reserveflaschen jetzt nur noch unter Nutzung von ADR 1.1.3.1 c) (freigestellt) mitführen, oder?