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UN Nummer auf Seecontainer #13191 08.06.2011 11:21
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Ritchi81 Offline OP
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Hallo,

ich habe folgendes Anliegen:

Vorschrift ist ja, das, wenn ich einen Container mit ein und demselben Produkt (eine UN Nummer) mit mehr als 4t Brutto (Stückgut)habe, die UN Nummer angeben muss.

1. Dazu gibt es ja zwei Varianten (UN Nummer im Placard oder zusätzlich auf orangene Tafel). Welche wird erfahrungsgemäß am meisten verwendet und von wo kann ich diese Etiketten am besten beziehen?

2. Wenn ich nun aber eine gemischte Sendung (Stückgut, unterschiedliche UN Nummern) habe mit mehr als 4t Brutto, benötige ich die UN Nummer nicht. Nun bestand aber letztens ein Fahrer zwingend auf das Anbringen der UN Nummern.
Ich war nicht vor Ort und weiß diesbezüglich den Grund dafür nicht, aber aus welchem Grund kann der Fahrer das gefordert haben?

3. Die Beschriftung solcher UN Nummern wird bei uns in der Regel mit einem wasserfesten Edding erstellt. Ist das zulässig in Bezug auf die Seewasserbeständigkeit?

Danke im Vorraus für eure Antworten.

Gruß

Re: UN Nummer auf Seecontainer [Re: Ritchi81] #13192 08.06.2011 13:56
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Claudi Offline
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1.+3. Also die Etiketten gibt es orange blanko oder auch mit Nummer, erhältlich bei einschlägigien Aufkleberlieferanten. Hab mal bei Dössel & Rademacher geschaut - die haben sowas unter dem Punkt "Zusatzlabel".
Man kann auch einfache weiße Folienetiketten nehmen und die in das Placard reinkleben. Edding geht, wenn er 3 Monate seewasserfest ist - müsstet ihr testen oder es gibt Erfahrungswerte?

2. Unwissenheit? Falsche Information erhalten? Ich meine, logisch ist es ja nicht, dass ich bei einer UN-Nummer diese angeben muss, bei verschiedenen auf einmal nicht mehr. Aber die Vorschriften sind so, wie du es beschrieben hast.

3.

Re: UN Nummer auf Seecontainer [Re: Ritchi81] #13193 09.06.2011 14:06
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Baxter Offline
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Spezi
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Hallo,

hier mal die Meinung aus Sicht eines See Terminals in Hamburg :

1. Wie bereits erwähnt finden beide Labels Anwendung , ebenfalls kann man die Labels über den Köhler Verlag Hamburg bestellen .

2. Der Fahrer hat sicher nur seine Schulung nach ADR im Kopf gehabt . Ich bitte zu beachten das bereits die Verbringung von Containern mit dem Zweck des Exportes dem IMDG Code unterliegt , und demnacht wäre das Labeln der UN Nummer nicht notwendig gewesen . Allerdingst ist es auch nicht Falsch.

3. In meine Jahren als Gefahrgutbeauftrager in der Seeschifffahrt habe ich noch keinen Bussgeld bescheid für das markieren mit Schwarzem Edding erhalten . Bitte aber zu beachten das für die Breite und Grösse Vorschriften im IMDG Code bestehen und man es nicht über/untertreiben sollte ....

Ich hoffe ich konnte weiter helfen !
Bei weiteren Fragen einfach stellen


Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
Re: UN Nummer auf Seecontainer [Re: Ritchi81] #13194 09.06.2011 21:54
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Kalle Svensson Offline
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Hallo Ritchi81,

die Bezugsquellen für die Placards / Zusatzlabel wurden ja bereits benannt.
Nun zum Fahrer, der ist kein Verantwortlicher im Sinne der GGVSee. Er hat im Prinzip nicht zu fordern.
Nun gibt es aber den Unterzeichner des Containerpackzertifikates, der mit seiner Unterschrift bescheinigt, dass der Container i.S.d. IMDG-Code plakatiert, beschriftet und gekennzeichnet wurde.
Und dieser Unterzeichner sollte Ziffer 5.3.2.1.1.2 IMDG-Code kennen, danach darf sich nur ein Gefahrgut einer UN-Nummer mit mehr als 4000 kg br. in dem Container befinden.
Im Prinzip ist also jede weiter UN-Nr. falsch.


Gruß Kalle




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