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Gefahrstofflagerung in Österreich #13195 08.06.2011 14:24
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Claudi Offline OP
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Hallo,

als ob das Thema in D nicht schon kompliziert genug wäre...

Welche Vorschriften gibt es denn in Österreich für das Lagern von Gefahrstoffen (oder nennt man die dort gefährliche Arbeitsstoffe?)? Ich habe das Chemikaliengesetz gefunden, in dem nicht besonders viel drin steht. Dann scheint es da noch die VbF zu geben, eine Verordnung zur Lagerung von Druckgaspackungen, Flüssiggas. Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz steht auch noch allgemeines, was einem keine konkreten Vorgaben gibt.
Es gibt ein Wasserrechtsgesetz, auch eher allgemeiner Natur.

Konkret sollen brennbare Flüssigkeiten (durchaus auch AI) und giftiges Produkt in Versandstücken gelagert werden, die auch eine (deutsche) WGK haben (1 oder 2). Außerdem sind manche brennbaren Flüssigkeiten noch Xn.
Für die brennbaren Fl. komme ich mit VbF weiter, aber der Rest? Ist die VbF alles oder gibt es weitere Regelwerke? Was genau ist mit wassergefährdenden Produkten, in D haben wir ja die diversen VAwS mit konkreten Vorgaben zu Rückhaltevolumen etc.

Re: Gefahrstofflagerung in Österreich [Re: Claudi] #13196 09.06.2011 10:44
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Rupert Offline
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Hallo Claudi!


die gute alte VbF! (da wird noch auf ein uraltes ADR mit Randnummern verwiesen).

Einen Überblick über die Lagervorschriften bekommst du über dieses Merkblatt
AUVA - Lagerung von Chemikalien
Bzw. die AUVA ( entspricht den BG in Deutschland) hilft dir gerne weiter, sonst bin ich auch noch da <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Sonst hast du bereits alle relevanten Vorschriften erwähnt.
Die WGK ist zwar in Österreich bekannt, jedoch ist dies für die Lagerung in Österreich nicht relevant.
Bauliche Vorgaben ergeben sich meisten aus den behördlichen Genehmigungen für die Lagerräume.
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Gefahrstofflagerung in Österreich [Re: Rupert] #13197 09.06.2011 12:59
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Claudi Offline OP
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Vielen Dank. Das erscheint ja recht schlank im Vergleich zu deutschen Lagervorschriften... die VbF - die ist so alt, damit hab ich gar nicht mehr gearbeitet. Und dass das Thema WGK nicht relevant ist, ist seltsam (was ist denn, wenn in A solchen Zeugs in den Boden läuft?), aber macht die Sache wesentlich einfacher...
Wie steht man denn in A zum Thema Löschwasserrückhaltung? Gibt es dort sowas wie ein BImschG, eine Störvallverordnung etc.?

Re: Gefahrstofflagerung in Österreich [Re: Claudi] #13198 14.06.2011 16:10
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Rupert Offline
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Ist alles weit verstreut in den Regelwerken.
Luftreinhaltegesetz, Wasserrechtsgesetz, Gewerbeordnung etc.
Daraus ergibt sich dann, dass man eine Löschwasserückhaltung benötigt.
Hier kann es sein, dass auf die Deutsche Norm verwiesen wird.
Alles sehr speziell und dann noch vom Bundesland abhängig.


Have a nice day!

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