Hallo zusammen,
ich habe MAL WIEDER eine Frage ;-(
Ich bin auf die multilaterale Vereinbarung M233 für Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien (UN 3090, 3092, 3480 und 3481) gestossen.
Verstehe ich es nun richtig, dass die SV 188 und das Versehen der Packstücke mit dem bisher geforderten Aufkleber demnach hinfällig ist? Muss nun lediglich die Verpackungsvorschrift eingehalten werden und im Beförderungspapier ein entsprechender Hinweis auf die multilaterale Vereinbarung erfolgen? Natürlich nur bei Transporten in und zwischen denn Staaten, die Unterzeichnet haben. Ist es korrekt, dass dies dann auch für Luftfrachtsendungen Gültigkeit hätte?
Oder verstehe ich hier etwas völlig falsch? Und wo kann man sich über die genaue Handhabung solcher Dinge neutral informieren?? Hat da jemand einen Tipp?
Für eine Info wäre ich mal wieder wirklich dankbar! :-)
LG